Intensiv verhandelt
Freitag, 24. Oktober 2008, 09:38 Uhr
Nach (fast) jahrelangem Warten standen sich gestern die Stadt und der Landkreis Nordhausen endlich mal wieder gegenüber. Und wie das bei diesen beiden Verwaltung mitunter nicht unüblich ist – vor dem Schranken eines Gerichts.
In diesem Fall gab es gestern einen Erörterungstermin vor dem Weimarer Oberverwaltungsgericht (OVG). Sechs Stunden lang habe die Session gedauert, unterrichtete Vizelandrätin Jutta Krauth (SPD) die nnz. Eine Kaffeepause inbegriffen.
Sie schätzte ein, daß sich das Gericht sehr intensiv mit den Verfahren zur Berechnung der Kreisumlage beschäftigt habe und so hätten sich alle Seiten darauf geeinigt, den Rechtsstreit zur Kreisumlageberechnung aus dem Jahr 1996 in den Rang eines Musterverfahrens zu heben. Am 18. Dezember, so versprachen gestern die Richter, solle es in diesem Musterverfahren ein Urteil geben. Damit können sich der Kreistag in der darauffolgenden Sitzung beschäftigen. Der Rest der Verfahren soll im Februar kommenden Jahres mit einem Urteil abgeschlossen werden.
Im Kern der Auseinandersetzung – und das sei aus Sicht der Juristin Krauth so gesagt worden – geht es zu klären, ob der Schuldendienst für Investitionen in die Grund- und Regelschulen in die Schulumlage hineingerechnet werde oder nicht. Von 1996 bis 2003 seien eben diese Kosten nicht um die Schulumlage, sondern in die Kreisumlage hineingerechnet worden. Per Saldo bedeutete das eine Mehrbelastung für die Stadt Nordhausen, da die selbst Träger der Grund- und Regelschule in ihrem Hoheitsgebiet sei. Nordhausen habe zuviel Kreisumlage gezahlt.
Sollte das OVG ebenfalls zu diesem Schluß kommen, dann sei - kommunalrechtlich betrachtet – endlich eine Rechtssicherheit für Landkreis und für Kreisstadt gegeben. Diese Rechtssicherheit würde aber auch auf alle anderen Landkreise (bis auf eine Ausnahme) ausstrahlen, da diese ebenso rechneten wie in der Nordhäuser Behringstraße. Auf Weisung des Landes Thüringen, das dann ebenfalls von einem Urteil tangiert werde.
Verlierer, wenn dieser Begriff hier einmal gebraucht werden kann, sind die Städte und Gemeinden im Landkreis, für die der Landkreis die Grund- und Regelschulen verwaltet. Die müßten dann erheblich mehr Schulumlage zahlen.
Und sollte dann, ganz zum Schluß auch noch die Erheblichkeitsgrenze einer fehlerhaften Haushaltssatzung zur Anwendung kommen, dann gibt es vermutlich im Kreistag mehr Diskussionsbedarf als im Nordhäuser Stadtrat.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnzIn diesem Fall gab es gestern einen Erörterungstermin vor dem Weimarer Oberverwaltungsgericht (OVG). Sechs Stunden lang habe die Session gedauert, unterrichtete Vizelandrätin Jutta Krauth (SPD) die nnz. Eine Kaffeepause inbegriffen.
Sie schätzte ein, daß sich das Gericht sehr intensiv mit den Verfahren zur Berechnung der Kreisumlage beschäftigt habe und so hätten sich alle Seiten darauf geeinigt, den Rechtsstreit zur Kreisumlageberechnung aus dem Jahr 1996 in den Rang eines Musterverfahrens zu heben. Am 18. Dezember, so versprachen gestern die Richter, solle es in diesem Musterverfahren ein Urteil geben. Damit können sich der Kreistag in der darauffolgenden Sitzung beschäftigen. Der Rest der Verfahren soll im Februar kommenden Jahres mit einem Urteil abgeschlossen werden.
Im Kern der Auseinandersetzung – und das sei aus Sicht der Juristin Krauth so gesagt worden – geht es zu klären, ob der Schuldendienst für Investitionen in die Grund- und Regelschulen in die Schulumlage hineingerechnet werde oder nicht. Von 1996 bis 2003 seien eben diese Kosten nicht um die Schulumlage, sondern in die Kreisumlage hineingerechnet worden. Per Saldo bedeutete das eine Mehrbelastung für die Stadt Nordhausen, da die selbst Träger der Grund- und Regelschule in ihrem Hoheitsgebiet sei. Nordhausen habe zuviel Kreisumlage gezahlt.
Sollte das OVG ebenfalls zu diesem Schluß kommen, dann sei - kommunalrechtlich betrachtet – endlich eine Rechtssicherheit für Landkreis und für Kreisstadt gegeben. Diese Rechtssicherheit würde aber auch auf alle anderen Landkreise (bis auf eine Ausnahme) ausstrahlen, da diese ebenso rechneten wie in der Nordhäuser Behringstraße. Auf Weisung des Landes Thüringen, das dann ebenfalls von einem Urteil tangiert werde.
Verlierer, wenn dieser Begriff hier einmal gebraucht werden kann, sind die Städte und Gemeinden im Landkreis, für die der Landkreis die Grund- und Regelschulen verwaltet. Die müßten dann erheblich mehr Schulumlage zahlen.
Und sollte dann, ganz zum Schluß auch noch die Erheblichkeitsgrenze einer fehlerhaften Haushaltssatzung zur Anwendung kommen, dann gibt es vermutlich im Kreistag mehr Diskussionsbedarf als im Nordhäuser Stadtrat.
Peter-Stefan Greiner
