Was neues von der ARGE
Dienstag, 23. September 2008, 08:36 Uhr
Gute Nachrichten für hilfebedürftige Familien: Zum 1. Oktober 2008 treten Änderungen beim Kinderzuschlag in Kraft, die die Lebenssituation von Familien mit geringem Einkommen verbessern. Das teilt jetzt die Geschäftsleitung der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) mit...
So gelten dann niedrigere Grenzen für das erforderliche Mindesteinkommen: Für Alleinerziehende liegt sie bei 600 Euro, für Paare bei 900 Euro monatlich. Gleichzeitig wird die Anrechnungsquote des elterlichen Erwerbseinkommens verringert, und zwar von bisher 70 auf 50 Prozent.
Durch diese Änderungen erhöht sich der Kreis der Berechtigten für den Kinderzuschlag deutlich. Familien, die durch die Gesetzesänderung den Kinderzuschlag erstmalig erhalten können, sollten vollständige und aktuelle Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und eventuellen anderen bezogenen Leistungen zusammen mit dem Antrag einreichen, empfiehlt ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.kinderzuschlag.de und bei den örtlichen Familienkassen erhältlich.
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II gibt es eine weitere, deutliche Erleichterung: Sie erhalten einen Kurzantrag, der ihnen von der Nordhäuser ARGE übersandt wird. In diesen Fällen kann auf bereits erfolgte Berechnungen zum ALG II zurückgegriffen werden.
Autor: nnzSo gelten dann niedrigere Grenzen für das erforderliche Mindesteinkommen: Für Alleinerziehende liegt sie bei 600 Euro, für Paare bei 900 Euro monatlich. Gleichzeitig wird die Anrechnungsquote des elterlichen Erwerbseinkommens verringert, und zwar von bisher 70 auf 50 Prozent.
Durch diese Änderungen erhöht sich der Kreis der Berechtigten für den Kinderzuschlag deutlich. Familien, die durch die Gesetzesänderung den Kinderzuschlag erstmalig erhalten können, sollten vollständige und aktuelle Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und eventuellen anderen bezogenen Leistungen zusammen mit dem Antrag einreichen, empfiehlt ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.kinderzuschlag.de und bei den örtlichen Familienkassen erhältlich.
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II gibt es eine weitere, deutliche Erleichterung: Sie erhalten einen Kurzantrag, der ihnen von der Nordhäuser ARGE übersandt wird. In diesen Fällen kann auf bereits erfolgte Berechnungen zum ALG II zurückgegriffen werden.
