nnz-Service: Neue Röntgenverordnung
Sonntag, 30. Juni 2002, 09:04 Uhr
Nordhausen (nnz). Ab dem 1. Juli 2002 tritt eine neue Röntgenverordung in Kraft. Ziel dieser Änderung war die Umsetzung europäischer Richtlinien. Der Patientenschutz soll damit verbessert und die Strahlenexposition der Bevölkerung verringert werden.
Noch strenger sollen Ärzte und Zahnärzte abwägen, ob der gesundheitliche Nutzen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. Bereits vorhandene Aufnahmen müssen sorgfältig geprüft werden. Über jede Röntgenaufnahme sind Aufzeichnungen anzufertigen, die Angaben zum Anlass und zum Befund der Aufnahme enthalten. Auch Verfahren mit keiner oder geringer Strahlenexposition sollen stärker berücksichtigt werden.
Wichtig für die Patienten ist die Führung eines Röntgenpasses. Auch dieser soll dazu beitragen, unnötige Röntgenuntersuchungen zu vermeiden. Bisher reichte es aus, wenn nach einem bereits vorhandenen Pass gefragt wurde. Jetzt sind Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, die Röntgenpässe bereit zu halten und sie dem Patienten anzubieten. In diesem sollen beispielsweise der Zeitpunkt, die untersuchte Körperregion und der Arzt vermerkt sein.
Neu sind Regelungen für die Aufbewahrungsfristen der Bilder. Es bleibt zwar bei den bekannten 10 Jahren, aber für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Aufzeichnungen über die Röntgenuntersuchungen bis zum 28. Lebensjahr aufbewahrt werden. Erstmalig wird auch die sogenannte Teleradiologie in eine Röntgenverordnung einbezogen. Mit dieser kann die Beurteilung einer Aufnahme und die Feststellung des Befundes an unterschiedlichen Orten, die miteinander über Telekommunikation verbunden sind, erfolgen.
Weitere Neuerungen betreffen u.a. die Weiterbildung des Personals einer Praxis und der Ärzte im Strahlenschutz sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Fragen zu diesen und anderen Themen sowie Hilfe bei Problemen mit Krankenkasse, Arzt oder Krankenhaus bietet die Patientenberatung der Verbraucher- Zentrale Thüringen.
Geänderte Öffnungszeiten in Nordhausen
Die Beratungsstelle Nordhausen der Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. ist auf Grund von Urlaub in der Zeit vom 1. bis zum 23. Juli 2001 nur jeweils mittwochs 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet!
Die Patientenberatung erfolgt in dieser Zeit ohne Voranmeldung jeweils donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr. Die Energieberatung findet planmäßig am 1. und 3. Montag des Monats von 13.00 bis 18.00 Uhr statt. Für ratsuchende Verbraucher besteht die Möglichkeit Beratungen und Auskünfte über das Verbrauchertelefon 0190 - 770 600 für 1,24 € pro Minute Dienstag - Donnerstag von 09.00 - 18.00 Uhr und Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr zu erhalten.
Autor: nnzNoch strenger sollen Ärzte und Zahnärzte abwägen, ob der gesundheitliche Nutzen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. Bereits vorhandene Aufnahmen müssen sorgfältig geprüft werden. Über jede Röntgenaufnahme sind Aufzeichnungen anzufertigen, die Angaben zum Anlass und zum Befund der Aufnahme enthalten. Auch Verfahren mit keiner oder geringer Strahlenexposition sollen stärker berücksichtigt werden.
Wichtig für die Patienten ist die Führung eines Röntgenpasses. Auch dieser soll dazu beitragen, unnötige Röntgenuntersuchungen zu vermeiden. Bisher reichte es aus, wenn nach einem bereits vorhandenen Pass gefragt wurde. Jetzt sind Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, die Röntgenpässe bereit zu halten und sie dem Patienten anzubieten. In diesem sollen beispielsweise der Zeitpunkt, die untersuchte Körperregion und der Arzt vermerkt sein.
Neu sind Regelungen für die Aufbewahrungsfristen der Bilder. Es bleibt zwar bei den bekannten 10 Jahren, aber für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Aufzeichnungen über die Röntgenuntersuchungen bis zum 28. Lebensjahr aufbewahrt werden. Erstmalig wird auch die sogenannte Teleradiologie in eine Röntgenverordnung einbezogen. Mit dieser kann die Beurteilung einer Aufnahme und die Feststellung des Befundes an unterschiedlichen Orten, die miteinander über Telekommunikation verbunden sind, erfolgen.
Weitere Neuerungen betreffen u.a. die Weiterbildung des Personals einer Praxis und der Ärzte im Strahlenschutz sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Fragen zu diesen und anderen Themen sowie Hilfe bei Problemen mit Krankenkasse, Arzt oder Krankenhaus bietet die Patientenberatung der Verbraucher- Zentrale Thüringen.
Geänderte Öffnungszeiten in Nordhausen
Die Beratungsstelle Nordhausen der Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. ist auf Grund von Urlaub in der Zeit vom 1. bis zum 23. Juli 2001 nur jeweils mittwochs 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet!
Die Patientenberatung erfolgt in dieser Zeit ohne Voranmeldung jeweils donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr. Die Energieberatung findet planmäßig am 1. und 3. Montag des Monats von 13.00 bis 18.00 Uhr statt. Für ratsuchende Verbraucher besteht die Möglichkeit Beratungen und Auskünfte über das Verbrauchertelefon 0190 - 770 600 für 1,24 € pro Minute Dienstag - Donnerstag von 09.00 - 18.00 Uhr und Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr zu erhalten.
