Projekt Pro Arbeit
Dienstag, 16. September 2008, 10:59 Uhr
Nordhausen (nnz). Seit dem 1.Juli 2008 gibt es im Landkreis Nordhausen das Projekt "Pro Arbeit", das erwerbsfähige Langzeitarbeitslose in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bringen soll. Näheres dazu mit einem Klick auf MEHR.
Im Rahmen des Projektes wurde durch den HORIZONT e.V. eine Regionale Servicestelle geschaffen, die als Beratung- und Vermittlungsstelle für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dient. Arbeitgeber kann jedes Unternehmen sein, unabhängig von der Rechtsform oder der Branche. So kann ein Arbeitgeber einen Beschäftigungszuschuss (BEZ) erhalten, wenn er einen Langzeitarbeitslosen einstellt und ihn
tariflich bzw. ortsüblich entlohnt. Die Höhe des Beschäftigungszuschusses richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen und kann bis 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes betragen. Die zukünftigen Arbeitnehmer/innen werden gründlich auf ihre Helfertätigkeiten vorbereitet. So sind beispielsweise arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen durch Kostenzuschüsse und Trainingsmaßnahmen im zukünftigen Unternehmen möglich. Eine Nachbeschäftigungspflicht für die Arbeitgeber besteht bei Pro Arbeit nicht. Die Arbeitsgemeinschaft SGB II des Landkreises Nordhausen und die Regionale Servicestelle in der Elisabethstraße 13 arbeiten im Interesse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer konstruktiv zusammen.
Vertiefende Informationen gibt es in der Regionalen Servicestelle Nordhausen in der Elisabethstraße 13 unter der Telefonnummer 03631/473390-30 bzw. -36.
Autor: rhIm Rahmen des Projektes wurde durch den HORIZONT e.V. eine Regionale Servicestelle geschaffen, die als Beratung- und Vermittlungsstelle für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dient. Arbeitgeber kann jedes Unternehmen sein, unabhängig von der Rechtsform oder der Branche. So kann ein Arbeitgeber einen Beschäftigungszuschuss (BEZ) erhalten, wenn er einen Langzeitarbeitslosen einstellt und ihn
tariflich bzw. ortsüblich entlohnt. Die Höhe des Beschäftigungszuschusses richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen und kann bis 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes betragen. Die zukünftigen Arbeitnehmer/innen werden gründlich auf ihre Helfertätigkeiten vorbereitet. So sind beispielsweise arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen durch Kostenzuschüsse und Trainingsmaßnahmen im zukünftigen Unternehmen möglich. Eine Nachbeschäftigungspflicht für die Arbeitgeber besteht bei Pro Arbeit nicht. Die Arbeitsgemeinschaft SGB II des Landkreises Nordhausen und die Regionale Servicestelle in der Elisabethstraße 13 arbeiten im Interesse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer konstruktiv zusammen.
Vertiefende Informationen gibt es in der Regionalen Servicestelle Nordhausen in der Elisabethstraße 13 unter der Telefonnummer 03631/473390-30 bzw. -36.
