Richter Kropp: Beschaffungskriminalität
Mittwoch, 03. September 2008, 09:20 Uhr
Straftaten in der Familie sind relativ selten. Zu eng ist der familiäre Verbund, als dass es dort tatsächlich zu zahlreichen Delikten kommt. Wenn dennoch Straftaten begangen werden, werden diese oftmals aus familiären Gründen gar nicht erst angezeigt.
Wenn es dann schließlich doch vor den Strafgerichten in Thüringen zu Verfahren kommt, wird es meistens interessant. Hier bieten sich Einblick in das pralle Leben und die zahlreichen Probleme Thüringer Familien an.
So in einem neunen Fall des Amtsgerichts Sondershausen, den Jugendrichter Gerald Fierenz jetzt zu einem Abschluss gebracht hat. Angeklagt war der 20jährige Mirko H. (Name geändert). Dieser hatte im Spätherbst 2006 die Kreditkarte seiner Mutter entwendet und unberechtigt 195 Euro an Geldautomaten in Halle abgebucht. Dabei nahm Sohnemann noch Rücksicht auf die Mutti, als er den Gesamtbetrag von 580,-, der sich auf dem Konto befand, nicht ganz abhob.
Das Geld war für die Beschaffung von Betäubungsmitteln vorgesehen. Sicherlich keine typische Thüringer Familie, aber offensichtlich ein Problemfall, der jetzt vom Jugendamt des Kyffhäuserkreises betreut wird. Das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen wegen Computerbetruges lautete dann auf Jugendrecht. H. hat das Geld seiner Mutter zurückzuzahlen und darüber hinaus 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Bei der Entscheidung hat sicherlich eine Rolle gespielt, dass H. fünffach vorbestraft war, meistens im Bereich der Eigentumsdelikte.
Andererseits hat die Familie sich wieder ausgesöhnt, so dass das Gericht mit seinen Sanktionen noch einmal Zurückhaltung übte.
Jetzt muss die Ursprungsproblematik angegangen werden, H. muss seine Drogenproblematik überwinden. Seine Lehre als Bäcker hatte er 2007 deshalb schon abgebrochen, Aufenthalte in der Psychiatrie nach einem Suizidversuch folgten. Der Fall zeigt somit sicherlich keine typische Thüringer Familie, eher eine, deren Probleme vor den Thüringer Gerichten durchaus alltäglich sind. Hier haben staatlich Behörden im wesentlichen Hilfestellung zur Überwindung dieser Problemlagen zu stellen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnzWenn es dann schließlich doch vor den Strafgerichten in Thüringen zu Verfahren kommt, wird es meistens interessant. Hier bieten sich Einblick in das pralle Leben und die zahlreichen Probleme Thüringer Familien an.
So in einem neunen Fall des Amtsgerichts Sondershausen, den Jugendrichter Gerald Fierenz jetzt zu einem Abschluss gebracht hat. Angeklagt war der 20jährige Mirko H. (Name geändert). Dieser hatte im Spätherbst 2006 die Kreditkarte seiner Mutter entwendet und unberechtigt 195 Euro an Geldautomaten in Halle abgebucht. Dabei nahm Sohnemann noch Rücksicht auf die Mutti, als er den Gesamtbetrag von 580,-, der sich auf dem Konto befand, nicht ganz abhob.
Das Geld war für die Beschaffung von Betäubungsmitteln vorgesehen. Sicherlich keine typische Thüringer Familie, aber offensichtlich ein Problemfall, der jetzt vom Jugendamt des Kyffhäuserkreises betreut wird. Das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen wegen Computerbetruges lautete dann auf Jugendrecht. H. hat das Geld seiner Mutter zurückzuzahlen und darüber hinaus 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Bei der Entscheidung hat sicherlich eine Rolle gespielt, dass H. fünffach vorbestraft war, meistens im Bereich der Eigentumsdelikte.
Andererseits hat die Familie sich wieder ausgesöhnt, so dass das Gericht mit seinen Sanktionen noch einmal Zurückhaltung übte.
Jetzt muss die Ursprungsproblematik angegangen werden, H. muss seine Drogenproblematik überwinden. Seine Lehre als Bäcker hatte er 2007 deshalb schon abgebrochen, Aufenthalte in der Psychiatrie nach einem Suizidversuch folgten. Der Fall zeigt somit sicherlich keine typische Thüringer Familie, eher eine, deren Probleme vor den Thüringer Gerichten durchaus alltäglich sind. Hier haben staatlich Behörden im wesentlichen Hilfestellung zur Überwindung dieser Problemlagen zu stellen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
