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Radfahren kann teuer werden

Mittwoch, 26. Juni 2002, 07:15 Uhr
Nordhausen (nnz). Bislang galten sie als fast unantastbar - Radfahrer auf Gehwegen. Jetzt schiebt ein deutsches Oberlandesgericht den Pedalrittern einen Riegel vor. Mehr dazu mit dem Klick auf MEHR.


Ein Radfahrer, der den Fußweg statt des vorhandenen Radwegs benutzt, muss bei einem Unfall den Schaden selber tragen. Das befand das Oberlandesgericht Celle (AZ: 14 U 89/00) im Fall eines jungen „Pedalritters“. In einer Straße, die sowohl einen Fußweg als auch einen Radweg in beide Richtungen aufwies, hatte dieser statt des Radweges in Fahrtrichtung den Fußweg in der Gegenrichtung benutzt. An einer schwer einsehbaren Straßenkreuzung prallte er mit einem Auto zusammen und verletzte sich schwer. In der Ansicht, er habe als Benutzer einer bevorrechtigten Straße Vorfahrt gehabt und der Autofahrer trage die Schuld, klagte er auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Grundsätzlich verliere ein Radfahrer sein Vorfahrtsrecht zwar nicht allein dadurch, das er von zwei Fahrradwegen den falschen benutze, betonten die Richter bei der Klageabweisung. Wer aber auf dem Gehweg in falscher Richtung fahre, begehe einen besonders groben Verkehrsverstoß und nehme seine eigene Gefährdung billigend in Kauf. Deshalb müsse der Radfahrer den Schaden selbst tragen.
Autor: nnz

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