nnz-online

Richter Kropp und die Brandtsitfung

Montag, 01. September 2008, 09:07 Uhr
Die Weihnachtstage 2006 werden die Bewohner von Rossleben im Kyffhäuserkreis so schnell nicht vergessen. Feuerwehr und Polizei waren dort nämlich am 28.12.2006 zu Gange, als ein Einfamilienhaus zu brennen begann. Der Brand war schnell gelöscht, den Schaden von 50.000,- € zahlt eine Versicherung.

Über die juristische Schuld wurde jetzt Klage vor dem Amtsgericht Sondershausen geführt.
Thomas und Petra L. (48 und 40 Jahre alt, Namen geändert) waren als Besitzer des Einfamilienhauses in Rossleben angeklagt. Der Vorwurf: Sie sollen das Dachgeschoss des Hauses und das dort befindliche Zimmer der Tochter mittels eines Ofens ohne weitere Kontrollen beheizt haben. Hierbei führte das Ofenrohr durch die Wand in eine Abstellkammer und nach einer Länge von 80 cm und einer Höhe von 40 cm in den Schornstein. In unmittelbarer Nähe des Ofenrohres lagerten brennbarer Müll und Unrat.

Der Vorwurf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen lautete auf fahrlässige Brandstiftung. Beide Angeklagten hätten nicht genug Sorge getragen und nicht ohne weitere Aufsicht den Ofen mit Kohlen und Holz betreiben dürfen. Aufgrund der Ablagerungen in der Abstellkammer bestand angesichts des heißen Rohres erhebliche Brandgefahr, die sich dann Ende 2006 auch realisierte.

„Das ist richtig“, so der Angeklagte Thomas L., „der Raum war aber schon vermüllt, als wir das Haus mieteten.“ Wir haben uns darum nicht gekümmert und nicht weiter reingesehen.“

„Das wäre aber besser gewesen“, darauf Strafrichter Christian Kropp, der über diesen Fall zu entscheiden hatte und durchaus eine Schuld des Ehepaares erkannte. So waren dann Richter und Staatsanwalt durchaus geneigt, das Verschulden des Ehepaares als relativ gering anzusehen und Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Was blieb, war ein relativ geringer Vorwurf, aber ein großer Schaden. Das Gericht stellte das Verfahren gegen die beiden arbeitslosen Angeklagten, welche nicht vorbestraft waren, gegen eine Geld- und eine Arbeitsauflage ein.

Anklagen wegen Brandstiftungen sind vor Gericht im Kyffhäuserkreis relativ selten. So war es den Prozessbeteiligten nicht mehr erinnerlich, wann zuletzt vor Gericht ein solches Delikt verhandelt werden musste. Glücklicherweise!
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de