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Tilo Große vom Vorwurf des Meineids freigesprochen

Donnerstag, 30. November 2000, 16:50 Uhr
Nordhausen (nnz). Vor dem Nordhäuser Amtsgericht fand heute ein Prozeß wegen Meineids statt. Angeklagt war Tilo Große. Die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft war dem ehemaligen Vorsitzenden der SPD-Kreistagsfraktion vor, bei einer Vernehmung während eines Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eine falsche Aussage gemacht zu haben. Tilo Große wurde heute freigesprochen.
Ausgangspunkt der damaligen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft war eine Anzeige der SPD-Fraktion des Kreistages gegen Unbekannt. Die Vorwürfe der Anzeige richteten sich gegen Vorgänge auf der Kreisabfalldeponie Nentzelsrode. Tilo Große soll während der Vernehmung gesagt haben, daß eine Amtsleiterin der Kreisverwaltung auf ihn zugekommen sei. Das bestritt die Amtsleiterin. In der heutigen Verhandlung vor dem Amtsgericht korrigierte sie ihre Aussage in Bezug auf dienstliche Gespräche zwischen ihr und Tilo Große. Dadurch konnte nach Ansicht des Gerichts der Vorwurf eines Meineids nicht mehr aufrecht erhalten werden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Autor: psg

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