nnz-Forum: Ungereimtheiten geklärt
Montag, 18. August 2008, 12:32 Uhr
In der vergangenen Woche flatterten die neue Gas-Preise der EVN in unseren Briefkasten, schreibt nnz-Leser T. Drössler. Für ihn gibt es da einige Ungereimtheiten...
Nachrechnungen ergaben eine Preiserhöhung von über 31 Prozent zum bisherigen Preis.
Sonderabkommen I
aktueller Preis : 6,17 Cent / kWh brutto
Preis ab 01.10.: 8,13 Cent / kWh brutto
Preissteigerung : 1,96 Cent / kWh brutto
1,96 : 6,17 x 100 = 31,7666%
Die Abschlagserhöhung von 25% suggeriert aber "nur" eine Preiserhöhung in dieser Größenordnung. Nachzahlungen dürften also trotzdem zu erwarten sein.
Soweit die Darlegungen des nnz-Lesers. Wir haben nun bei der Energieversorgung Nordhausen (EVN) nachgefragt. Das Unternehmen teilt folgendes mit: Die Preiserhöhung liegt, je nach Tarif, zwischen 17,7 und 32,7 %. Die Abschlagsanpassung beruht auf der gewichteten Durchschnittserhöhung von 25 %.
Nachrechnungen ergaben eine Preiserhöhung von über 31 Prozent zum bisherigen Preis.
Sonderabkommen I
aktueller Preis : 6,17 Cent / kWh brutto
Preis ab 01.10.: 8,13 Cent / kWh brutto
Preissteigerung : 1,96 Cent / kWh brutto
1,96 : 6,17 x 100 = 31,7666%
Die Abschlagserhöhung von 25% suggeriert aber "nur" eine Preiserhöhung in dieser Größenordnung. Nachzahlungen dürften also trotzdem zu erwarten sein.
Soweit die Darlegungen des nnz-Lesers. Wir haben nun bei der Energieversorgung Nordhausen (EVN) nachgefragt. Das Unternehmen teilt folgendes mit: Die Preiserhöhung liegt, je nach Tarif, zwischen 17,7 und 32,7 %. Die Abschlagsanpassung beruht auf der gewichteten Durchschnittserhöhung von 25 %.
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
