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DGB-Ratgeber gegen Willkür

Donnerstag, 31. Juli 2008, 13:30 Uhr
Der DGB hat in dieser Woche einen neuen Ratgeber veröffentlicht, der sich speziell an Menschen wendet, die in Leiharbeitsfirmen beschäftigt sind. Leiharbeit sei häufig prekär, die Löhne seien oft zu niedrig und die Arbeitsplätze unsicher...


„Wir wollen die Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche noch besser unterstützen, damit sie sich gegen Willkür und Missbrauch zur Wehr setzen können“, sagte Ulrich Hannemann in Nordhausen. „Viele Arbeitgeber missachten häufig gesetzliche oder tarifliche Regelungen und versuchen, Leiharbeiter als Lohndrücker zu missbrauchen, kritisierte Hannemann“. So kommte es zum Beispiel oft vor, dass die Beschäftigten falsch eingruppiert werden und damit unterhalb ihrer Qualifikation und tatsächlichen Tätigkeit bezahlt werden. Auch werden Kündigungsfristen nicht beachtet oder der Urlaub vorenthalten.

„Leiharbeiter werden von vielen Arbeitgebern als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt. Mit unserem Ratgeber wollen wir den Betroffenen helfen, sich über ihre Rechte zu informieren, damit sie sich gegen den weit verbreiteten Missdbrauch wehren können“, so Hannemann weiter. Der Ratgeber bietet ein umfangreiches Hintergrundwissen für Vertragsverhandlungen und über die Rechte Arbeitsuchender gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.

Seit der Reform im Jahre 2003 hat sich die Leiharbeit mehr als verdoppelt. Rund 800.000 Personen sind aktuell als Leiharbeiter beschäftigt. Wegen der kurzen Überlassungsdauer sind aber pro Jahr mehr als 1,2 Millionen Menschen betroffen. Bundesweit sind 55 % der Arbeitsverhältnisse kürzer als 3 Monate.

Nach wie vor sind die Löhne sehr niedrig. Der Lohnabstand beträgt in Einzelfällen bis zu 50 %. Im Durchschnitt beträgtt der Lohnabstand nach Erkenntnissen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut des DGB) 29 %. Aber immerhin erhalten in einem Viertel der Betriebe die Leiharbeiter den gleichen Lohn.

Jeder achte Leiharbeiter/in (12 %) ist auf ergänzende Hilfen nach Hartz IV angewiesen, Leiharbeit wechselt oft in kurzen Abständen mit Arbeitslosigkeit. „Damit wird der Solidargemeinschaft ein großer Teil des Arbeitgeberrisikos aufgebrummt. Die langfristige Beschäftigung bei einem Verleiher ist nach wie vor die große Ausnahme. Wir wollen, dass die Standards in der Branche verbessert werden und die Menschen angemessene Löhne bekommen“. Dazu solle auch der DGB-Ratgeber beitragen.
Autor: nnz

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