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Mehr Konsequenz

Freitag, 25. Juli 2008, 13:24 Uhr
Mit dem vom Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedeten dritten Mittelstandsentlastungsgesetz sollen mittelständische Betriebe in Deutschland von unnötiger Bürokratie befreit werden. Das wird von den Mittelständlern der Nordhäuser zwar begrüßt, sie fordern indes noch mehr...


„Wir begrüßen, dass nun 23 weitere Maßnahmen folgen sollen, um den Mittelstand von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Die Vereinfachung der Handwerkszählung durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten ist dabei ebenso sinnvoll wie etwa die Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung. Dies kommt auch Unternehmen in unserer Region zugute“, meint Dr. Niels Neu, Kreisvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Nordhausen.

Allerdings entlasten die Vorschläge nach Auffassung der MIT Nordhausen nur vereinzelte Gruppen des Mittelstandes. „Insgesamt werden die 3,4 Millionen deutschen mittelständischen Unternehmen und die Mehrheit der Mittelständler hier im Landkreis Nordhausen von einer Bürokratieentlastung wenig spüren. Uns geht der Gesetzentwurf daher nicht weit genug. Zum einen fehlen grundlegende Festlegungen zum Bürokratieabbau, zum anderen sollten die Einzelmaßnahmen um weitere Forderungen aus der Wirtschaft ergänzt werden“, fordert Neu.

Das von der Bundesregierung bis 2011 festgelegte Bürokratie-Abbauziel von 25 Prozent soll nach Auffassung der MIT Nordhausen als Nettoziel verankert werden. Zudem sollten Verordnungen prinzipiell mit einer Befristung versehen werden und europäische Vorgaben sollen nur noch im zwingend erforderlichen Maß in deutsches Recht umgesetzt werden.

Darüber hinaus hat die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung 46 Einzelmaßnahmen erarbeitet, welche sich im III. Mittelstandsentlastungsgesetz wiederfinden sollen. „Wir fordern unter anderem die Abschaffung der Bauabzugssteuer, die Entbürokratisierung des Vergaberechtes zu Gunsten des Mittelstandes, die Vereinfachung der Lohnsteueranmeldung, vereinfachte und schnellere gewerbliche Erlaubnisverfahren, die Reform der Künstlersozialversicherung sowie eine Entbürokratisierung im Umweltbereich“, erläutert Dr. Neu.

Dem Gesetzesentwurf müssen nun noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. „Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Vorschläge im weiteren Beratungsprozess eingebunden werden. Insbesondere fordern wir die Landesregierung Thüringen auf, die Vorschläge des Nordhäuser Mittelstandes im Rahmen der Beratungen im Bundesrat zu berücksichtigen“, so Dr. Neu abschließend.
Autor: nnz

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