Trinkgeld wird steuerfrei
Sonntag, 16. Juni 2002, 11:45 Uhr
Nordhausen (nnz). Beschäftigte im Dienstleistungssektor können endlich aufatmen: Der Bundestag beschloss am Freitag, Trinkgeld völlig von Steuern zu befreien. nnz berichtet über einen Beschluss, der seit vielen Jahren immer wieder für Unruhe sorgte.
Von dem einstimmig gefassten Beschluss sollen alle Gruppen – vom Kellner, Friseur und Taxifahrer bis zum Postboten und Krankenpfleger profitieren. Der Gesetzgeber erwartet, dass damit etwa 6 Millionen Steuern weniger anfallen. Derzeit ist Trinkgeld nur bis zur Höhe des jährlichen Freibetrages von 1224 Euro von Steuern ausgenommen.
Angesichts einiger Widerstände aus SPD-regierten Ländern appellierten die Oppositionsabgeordneten von CDU/CSU, FDP und PDS an den Bundesrat, dem Gesetz am kommenden Freitag zuzustimmen. Fachleute in Bund und Ländern gehen davon aus, dass eine Mehrheit im Bundesrat nicht gefährdet ist. Um ein solches Gesetz war viele Jahre zwischen den Fraktionen im Bundestag gerungen worden. Auch jetzt hielten sich Koalition und Opposition in lautem Wahlkampfgetöse gegenseitig vor, das Thema verschleppt zu haben. So meinte der tourismuspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Klaus Brähmig, bei der SPD sei endlich der Groschen gefallen.
Zugleich wurde von allen Fraktionen betont, dass Gaststätten und andere Betriebe sowie die zur Überprüfung der bisherigen Trinkgeldbesteuerung eingesetzten Finanzbehörden nun von einer gewaltigen bürokratischen Last befreit würden. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte vor der Bundestagswahl 1998 die Steuerbefreiung in Aussicht gestellt. Sie fand sich dann zwar auch im Tourismusprogramm der SPD, blockiert wurde das Vorhaben aber lange Zeit von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) und den rot-grünen Finanzpolitikern. Anträge der FDP wurden mehrfach abgelehnt. Die Union wollte anfangs lediglich den Freibetrag erhöhen. Mag also die Verabschiedung dieses Gesetzes wesentlich unter wahlkampfpolitischen Aspekten erfolgt sein, werden sich schließlich alle im Dienstleistungssektor abhängig Beschäftigte über die Tatsache selbst freuen.
Autor: nnzVon dem einstimmig gefassten Beschluss sollen alle Gruppen – vom Kellner, Friseur und Taxifahrer bis zum Postboten und Krankenpfleger profitieren. Der Gesetzgeber erwartet, dass damit etwa 6 Millionen Steuern weniger anfallen. Derzeit ist Trinkgeld nur bis zur Höhe des jährlichen Freibetrages von 1224 Euro von Steuern ausgenommen.
Angesichts einiger Widerstände aus SPD-regierten Ländern appellierten die Oppositionsabgeordneten von CDU/CSU, FDP und PDS an den Bundesrat, dem Gesetz am kommenden Freitag zuzustimmen. Fachleute in Bund und Ländern gehen davon aus, dass eine Mehrheit im Bundesrat nicht gefährdet ist. Um ein solches Gesetz war viele Jahre zwischen den Fraktionen im Bundestag gerungen worden. Auch jetzt hielten sich Koalition und Opposition in lautem Wahlkampfgetöse gegenseitig vor, das Thema verschleppt zu haben. So meinte der tourismuspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Klaus Brähmig, bei der SPD sei endlich der Groschen gefallen.
Zugleich wurde von allen Fraktionen betont, dass Gaststätten und andere Betriebe sowie die zur Überprüfung der bisherigen Trinkgeldbesteuerung eingesetzten Finanzbehörden nun von einer gewaltigen bürokratischen Last befreit würden. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte vor der Bundestagswahl 1998 die Steuerbefreiung in Aussicht gestellt. Sie fand sich dann zwar auch im Tourismusprogramm der SPD, blockiert wurde das Vorhaben aber lange Zeit von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) und den rot-grünen Finanzpolitikern. Anträge der FDP wurden mehrfach abgelehnt. Die Union wollte anfangs lediglich den Freibetrag erhöhen. Mag also die Verabschiedung dieses Gesetzes wesentlich unter wahlkampfpolitischen Aspekten erfolgt sein, werden sich schließlich alle im Dienstleistungssektor abhängig Beschäftigte über die Tatsache selbst freuen.
