Nnz-Forum: Gute Gründe für Boykott
Sonntag, 01. Juni 2008, 09:07 Uhr
Der Ring der christlich und demokratisch gesinnten Studenten an der Nordhäuser Fachhochschule hatte in der vergangenen Woche seine Meinung zu Studiengebühren kund getan. Dazu nun eine Reaktion im Forum der nnz.
Angesichts des Urteils des Verwaltungsgerichts Weimar zum Verwaltungskostenbeitragsboykott vom 29. Mai 2008 kann man über diese Mitteilung nur den Kopf schütteln. Zur Erinnerung: Das Verwaltungsgericht hat die Exmatrikulation eines Ilmenauer Studenten, der die Zahlung dieses Beitrages verweigert hatte, für unrechtmäßig erklärt, da sie einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit darstelle.
Dieses Urteil ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für das Kultusministerium, sondern auch für diejenigen Hochschulleitungen, die ihren Studierenden mit Exmatrikulation gedroht haben, falls sie diesen Beitrag nicht zahlen. Es steht nun fest, dass diese Drohungen jeder rechtlichen Grundlage entbehrten. Vielleicht hätten die Nordhäuser Studierenden ja anders entschieden, hätten sie ihre Vollversammlung nur einen Tag später durchgeführt.
Auch wäre es interessant, nach der Verwendung dieser Beiträge zu fragen. 50% müssen die Hochschulen gleich ans Kultusministerium abführen, und die restlichen 50% werden nur teilweise und nicht überall zur Finanzierung der im Gesetz genannten Leistungen verwendet, wie eine Kleine Anfrage im Thüringer Landtag (Drucksache 4/4054) gezeigt hat. Ist es legitim, die studentischen Verwaltungskostenbeiträge für Forschungslabore zu verwenden, während gleichzeitig Dienstleistungen für Studierende abgebaut werden? Fragen, die in der Studierendenschaft diskutiert werden müssen, bevor über einen eventuellen Boykott entschieden wird.
Vielerorts werden außerdem die Studierenden nicht oder allenfalls indirekt in die Entscheidung über die Verwendung der von ihnen gezahlten Beiträge einbezogen.
Es gibt viele gute Gründe, auch für das kommende Wintersemester einen Boykott der Verwaltungskostenbeiträge zu organisieren, wenn nicht in Nordhausen, dann an anderen Thüringer Hochschulen. Die Bildungsgewerkschaft GEW gewährt ihren Studierenden in diesem Fall Rechtsschutz, der im Falle des Ilmenauer Studenten auch erfolgreich war.
Thomas Hoffmann, GEW Thüringen
Angesichts des Urteils des Verwaltungsgerichts Weimar zum Verwaltungskostenbeitragsboykott vom 29. Mai 2008 kann man über diese Mitteilung nur den Kopf schütteln. Zur Erinnerung: Das Verwaltungsgericht hat die Exmatrikulation eines Ilmenauer Studenten, der die Zahlung dieses Beitrages verweigert hatte, für unrechtmäßig erklärt, da sie einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit darstelle.
Dieses Urteil ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für das Kultusministerium, sondern auch für diejenigen Hochschulleitungen, die ihren Studierenden mit Exmatrikulation gedroht haben, falls sie diesen Beitrag nicht zahlen. Es steht nun fest, dass diese Drohungen jeder rechtlichen Grundlage entbehrten. Vielleicht hätten die Nordhäuser Studierenden ja anders entschieden, hätten sie ihre Vollversammlung nur einen Tag später durchgeführt.
Auch wäre es interessant, nach der Verwendung dieser Beiträge zu fragen. 50% müssen die Hochschulen gleich ans Kultusministerium abführen, und die restlichen 50% werden nur teilweise und nicht überall zur Finanzierung der im Gesetz genannten Leistungen verwendet, wie eine Kleine Anfrage im Thüringer Landtag (Drucksache 4/4054) gezeigt hat. Ist es legitim, die studentischen Verwaltungskostenbeiträge für Forschungslabore zu verwenden, während gleichzeitig Dienstleistungen für Studierende abgebaut werden? Fragen, die in der Studierendenschaft diskutiert werden müssen, bevor über einen eventuellen Boykott entschieden wird.
Vielerorts werden außerdem die Studierenden nicht oder allenfalls indirekt in die Entscheidung über die Verwendung der von ihnen gezahlten Beiträge einbezogen.
Es gibt viele gute Gründe, auch für das kommende Wintersemester einen Boykott der Verwaltungskostenbeiträge zu organisieren, wenn nicht in Nordhausen, dann an anderen Thüringer Hochschulen. Die Bildungsgewerkschaft GEW gewährt ihren Studierenden in diesem Fall Rechtsschutz, der im Falle des Ilmenauer Studenten auch erfolgreich war.
Thomas Hoffmann, GEW Thüringen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
