nnz-Forum: Sahne-Diät für Abgeordnete
Donnerstag, 08. Mai 2008, 07:27 Uhr
Sie haben wieder mal ordentlich hingelangt – unsere Bundestagsabgeordnete. Zur vorgesehenen Diätenerhöhung eine Leseranmerkung im Forum der nnz.
Was meinen Sie, wie viel ist ein deutscher Arbeitnehmer wert? Natürlich nur rein monetär betrachtet! Die Deutsche Rentenversicherung gab für 2007 das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten in der Bundesrepublik mit 29.488 Euro im Jahr an. Das entspricht monatlichen 2.457 Euro. Für eine vierköpfige Familie mit zwei Vollzeitbeschäftigten und zwei Kindern bedeutet dies brutto 4.914 Euro plus Kindergeld an Einkommen. Nun, wie fällt da der Vergleich zu Ihrer Situation hier in Thüringen aus?
Die Abgeordneten des deutschen Bundestages verfügen über einen eigenen Vergleichsmaßstab. Nach über dreijähriger Abstinenz beschlossen sie im letzten Jahr eine auf 2 Jahre gestreckte rund 9%-ige Erhöhung ihrer Diäten von 7.009 Euro im Jahre 2007 auf 7.339 Euro ab Januar 2008 und ab 2009 auf 7.668 Euro. Diese Anpassung habe gute Gründe, meinen unsere Parlamentarier. Das Abgeordnetengesetz sehe nämlich die Orientierung der Abgeordnetengehälter an den Besoldungen von Bürgermeistern der Städte bis zu 100.000 Einwohnern bzw. Landräten in Kreisen bis 150.000 Einwohnern vor. Denen steht eine Vergütung in der Besoldungsgruppe B6 zu.
Nach der Bundesbesoldungstabelle bekäme hiernach eine verheiratete Landrätin mit Kind, einschließlich der Aufwandsentschädigung nach Kommunalbesoldungsverordnung, ca. 7.640 Euro im Monat brutto - im Westen der Republik. Im Osten dagegen hiervon nur 92,5%. Ein vergleichbarer Landrat eines Landkreises der Größenordnung bis 100.000 Einwohner, also etwa des Landkreises Nordhausen, muss schon etwas bescheidener sein. Er erhält in Ostdeutschland augenblicklich zusammen ca. 6.730 Euro brutto an Grundgehalt in der Besoldungsgruppe B5, Familienzuschlag und Aufwandsentschädigung. Mit ihrer Diätenerhöhung treten uns die Bundestagsabgeordneten folglich als den hohen Beamten vergleichbar gegenüber. Jedoch darf nicht verschwiegen werden, dass die Parlamentarier zusätzlich eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.782 Euro monatlich beziehen. Und diese ist absolut steuerfrei – reines Netto. Somit stehen jedem Bundestagsabgeordneten schon jetzt mindestens 4.000 Euro an Nettodiäten plus Aufwandsentschädigung, zusammen mindestens ca. 8.000 € nach Steuern monatlich zur Verfügung. Damit kann man nicht übermäßig reich werden, aber darben braucht gewiss auch keiner.
Jetzt allerdings möchte sich die große Koalition aus CDU/CSU und SPD noch einmal einen kräftigen Zuschlag von zusätzlich 6% genehmigen. Bis 2010 sollen die Diäten dann auf 8.159 Euro im Monat wachsen. Zusammengefasst werden damit die Abgeordnetenbezüge in den Jahren 2008 bis 2010 um sage und schreibe 16 % gestiegen sein. Als Begründung für die neuerliche Runde wird angegeben, dass der Bundestag sich im letzten Jahr dafür entschieden hatte, die Vergütung der Abgeordneten diesmal nicht den Beamtenbesoldungen, sondern dem Tarifabschluss für die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst anzupassen, d.h. anzuheben. In diesem Fall sind die Bundestagsabgeordnete nun plötzlich tariflich Beschäftigten vergleichbar.
Das aber ist in der Konsequenz verfassungswidrig, denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits einen Automatismus der Erhöhung der Bezüge, wie er beim Tarif normal und rechtens ist, verboten. Vertreter der CDU/CSU und der SPD im Bundestag jedoch äußerten in den letzten Tagen hierzu mehrfach, dass das schon alles in Ordnung ginge. Man werde schließlich darüber erst im Parlament abstimmen.
Theoretisch sollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages alle gesellschaftlichen Kreise und Schichten vertreten, aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Nun wird wohl deshalb niemand ernstlich den Bundestagsmitgliedern eine Diät in Höhe des eingangs genannten Durchschnittsbruttos verordnen wollen. Ordentliche und harte Arbeit als Volksvertreter soll auch angemessen entschädigt werden. Doch wer bestimmt, was hierfür als angemessen gelten darf? In Deutschland erledigen das merkwürdigerweise die Bundestagsabgeordneten selber. Und so bediente man sich in den letzten Monaten ziemlich taktlos nach dem Opportunitätsprinzip: Wo die Abgeordneten Beamte sein möchten, weil’s vorteilhafter ist, orientieren sie sich an den Oberbürgermeistern und Landräten, den Wahlbeamten. Aber sie sind keine Beamten. Und hat ihnen denn niemand erzählt, dass die Bundesbeamten und die in Thüringen in den letzten dreieinhalb Jahre keinen müden Cent mehr gesehen haben?
Das betrifft auch den erwähnten Landrat und sein Salär. Andererseits polemisierte noch vor zwei Monaten der zuständige Bundesinnenminister gegen die seiner Meinung nach überzogenen Forderungen der Gewerkschaften in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes. Nun aber will man die Diäten eben diesem vereinbarten Tarifabschluss anpassen. Unsensibel ist das schon, vor allem, wenn sich fast gleichzeitig junge Abgeordnete des Bundestages über die Schamlosigkeit einer allgemeinen Rentenerhöhung von 1% auslassen. Auch ist klar, warum das Hohe Haus gerade jetzt mit einem energischen Griff in die Kasse aufwartet. Im nächsten Jahr sind Wahlen und im Wahlkampf kommt es beim Wähler nicht gut an, heimlich Wein zu saufen und öffentlich das Wasser des Verzichts zu predigen.
Die einzige Partei, die derzeit konstruktiv das Problem der Diätenerhöhung angeht, ist die FDP. Generalsekretär Dirk Niebel äußerte Verständnis für die allgemeine Empörung. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Jörg van Essen, kündigte an, dass die FDP dem Bundestag einen liberalen Vorschlag für einen Systemwechsel bei der Abgeordnetenversorgung vorlegen und erneut ihre wiederholt geäußerte Forderung, die Festsetzung der Diäten und der Altersversorgung von den Abgeordneten weg auf eine unabhängige Kommission beim Bundespräsidenten zu verlagern, in den Bundestag einbringen werde. Von einer Koppelung an die Beamtengehälter oder den Beschäftigtentarif hat die FDP nie etwas gehalten und sie deshalb immer abgelehnt.
Was übrigens das häufig geäußerte Argument betrifft, die Bundestagsabgeordneten würden im Vergleich zu Topmanagern der Wirtschaft lächerlich wenig verdienen, so kann man nur sagen, dass dies stimmt. Das spricht aber nicht gegen die augenblicklichen Gehälter der Parlamentarier. Die Bundeskanzlerin kommt brutto nicht über 18.000 Euro im Monat. Das ist nichts im Vergleich zur Wirtschaftsspitze. Aber sollte es denn anders sein? Wollen wir, dass uns eine Politikerklasse vertritt, die mit Jahreseinkommen in Millionenhöhe notwendigerweise Gefahr läuft, den Bezug zur Realität der von ihnen regierten Menschen völlig zu verlieren?
Wollen wir den Bundestag oder die Landtage tatsächlich überwiegend mit Elitemanagern besetzen? Wollen wir wirklich nur ausgewählten Fachleuten aus einem abgeschotteten sozialen Kreis, die vorgeben, unseren Staat nach den Regeln der wirtschaftlichen Effizienz eines international agierenden Unternehmens verwalten zu müssen, die Vertretung des Volkes überlassen? Die Antworten auf diese Fragen haben etwas mit dem Verständnis für unsere Demokratie zu tun.
Klaus-Uwe Koch, ein Liberaler aus Nordhausen
Was meinen Sie, wie viel ist ein deutscher Arbeitnehmer wert? Natürlich nur rein monetär betrachtet! Die Deutsche Rentenversicherung gab für 2007 das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten in der Bundesrepublik mit 29.488 Euro im Jahr an. Das entspricht monatlichen 2.457 Euro. Für eine vierköpfige Familie mit zwei Vollzeitbeschäftigten und zwei Kindern bedeutet dies brutto 4.914 Euro plus Kindergeld an Einkommen. Nun, wie fällt da der Vergleich zu Ihrer Situation hier in Thüringen aus?
Die Abgeordneten des deutschen Bundestages verfügen über einen eigenen Vergleichsmaßstab. Nach über dreijähriger Abstinenz beschlossen sie im letzten Jahr eine auf 2 Jahre gestreckte rund 9%-ige Erhöhung ihrer Diäten von 7.009 Euro im Jahre 2007 auf 7.339 Euro ab Januar 2008 und ab 2009 auf 7.668 Euro. Diese Anpassung habe gute Gründe, meinen unsere Parlamentarier. Das Abgeordnetengesetz sehe nämlich die Orientierung der Abgeordnetengehälter an den Besoldungen von Bürgermeistern der Städte bis zu 100.000 Einwohnern bzw. Landräten in Kreisen bis 150.000 Einwohnern vor. Denen steht eine Vergütung in der Besoldungsgruppe B6 zu.
Nach der Bundesbesoldungstabelle bekäme hiernach eine verheiratete Landrätin mit Kind, einschließlich der Aufwandsentschädigung nach Kommunalbesoldungsverordnung, ca. 7.640 Euro im Monat brutto - im Westen der Republik. Im Osten dagegen hiervon nur 92,5%. Ein vergleichbarer Landrat eines Landkreises der Größenordnung bis 100.000 Einwohner, also etwa des Landkreises Nordhausen, muss schon etwas bescheidener sein. Er erhält in Ostdeutschland augenblicklich zusammen ca. 6.730 Euro brutto an Grundgehalt in der Besoldungsgruppe B5, Familienzuschlag und Aufwandsentschädigung. Mit ihrer Diätenerhöhung treten uns die Bundestagsabgeordneten folglich als den hohen Beamten vergleichbar gegenüber. Jedoch darf nicht verschwiegen werden, dass die Parlamentarier zusätzlich eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.782 Euro monatlich beziehen. Und diese ist absolut steuerfrei – reines Netto. Somit stehen jedem Bundestagsabgeordneten schon jetzt mindestens 4.000 Euro an Nettodiäten plus Aufwandsentschädigung, zusammen mindestens ca. 8.000 € nach Steuern monatlich zur Verfügung. Damit kann man nicht übermäßig reich werden, aber darben braucht gewiss auch keiner.
Jetzt allerdings möchte sich die große Koalition aus CDU/CSU und SPD noch einmal einen kräftigen Zuschlag von zusätzlich 6% genehmigen. Bis 2010 sollen die Diäten dann auf 8.159 Euro im Monat wachsen. Zusammengefasst werden damit die Abgeordnetenbezüge in den Jahren 2008 bis 2010 um sage und schreibe 16 % gestiegen sein. Als Begründung für die neuerliche Runde wird angegeben, dass der Bundestag sich im letzten Jahr dafür entschieden hatte, die Vergütung der Abgeordneten diesmal nicht den Beamtenbesoldungen, sondern dem Tarifabschluss für die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst anzupassen, d.h. anzuheben. In diesem Fall sind die Bundestagsabgeordnete nun plötzlich tariflich Beschäftigten vergleichbar.
Das aber ist in der Konsequenz verfassungswidrig, denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits einen Automatismus der Erhöhung der Bezüge, wie er beim Tarif normal und rechtens ist, verboten. Vertreter der CDU/CSU und der SPD im Bundestag jedoch äußerten in den letzten Tagen hierzu mehrfach, dass das schon alles in Ordnung ginge. Man werde schließlich darüber erst im Parlament abstimmen.
Theoretisch sollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages alle gesellschaftlichen Kreise und Schichten vertreten, aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Nun wird wohl deshalb niemand ernstlich den Bundestagsmitgliedern eine Diät in Höhe des eingangs genannten Durchschnittsbruttos verordnen wollen. Ordentliche und harte Arbeit als Volksvertreter soll auch angemessen entschädigt werden. Doch wer bestimmt, was hierfür als angemessen gelten darf? In Deutschland erledigen das merkwürdigerweise die Bundestagsabgeordneten selber. Und so bediente man sich in den letzten Monaten ziemlich taktlos nach dem Opportunitätsprinzip: Wo die Abgeordneten Beamte sein möchten, weil’s vorteilhafter ist, orientieren sie sich an den Oberbürgermeistern und Landräten, den Wahlbeamten. Aber sie sind keine Beamten. Und hat ihnen denn niemand erzählt, dass die Bundesbeamten und die in Thüringen in den letzten dreieinhalb Jahre keinen müden Cent mehr gesehen haben?
Das betrifft auch den erwähnten Landrat und sein Salär. Andererseits polemisierte noch vor zwei Monaten der zuständige Bundesinnenminister gegen die seiner Meinung nach überzogenen Forderungen der Gewerkschaften in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes. Nun aber will man die Diäten eben diesem vereinbarten Tarifabschluss anpassen. Unsensibel ist das schon, vor allem, wenn sich fast gleichzeitig junge Abgeordnete des Bundestages über die Schamlosigkeit einer allgemeinen Rentenerhöhung von 1% auslassen. Auch ist klar, warum das Hohe Haus gerade jetzt mit einem energischen Griff in die Kasse aufwartet. Im nächsten Jahr sind Wahlen und im Wahlkampf kommt es beim Wähler nicht gut an, heimlich Wein zu saufen und öffentlich das Wasser des Verzichts zu predigen.
Die einzige Partei, die derzeit konstruktiv das Problem der Diätenerhöhung angeht, ist die FDP. Generalsekretär Dirk Niebel äußerte Verständnis für die allgemeine Empörung. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Jörg van Essen, kündigte an, dass die FDP dem Bundestag einen liberalen Vorschlag für einen Systemwechsel bei der Abgeordnetenversorgung vorlegen und erneut ihre wiederholt geäußerte Forderung, die Festsetzung der Diäten und der Altersversorgung von den Abgeordneten weg auf eine unabhängige Kommission beim Bundespräsidenten zu verlagern, in den Bundestag einbringen werde. Von einer Koppelung an die Beamtengehälter oder den Beschäftigtentarif hat die FDP nie etwas gehalten und sie deshalb immer abgelehnt.
Was übrigens das häufig geäußerte Argument betrifft, die Bundestagsabgeordneten würden im Vergleich zu Topmanagern der Wirtschaft lächerlich wenig verdienen, so kann man nur sagen, dass dies stimmt. Das spricht aber nicht gegen die augenblicklichen Gehälter der Parlamentarier. Die Bundeskanzlerin kommt brutto nicht über 18.000 Euro im Monat. Das ist nichts im Vergleich zur Wirtschaftsspitze. Aber sollte es denn anders sein? Wollen wir, dass uns eine Politikerklasse vertritt, die mit Jahreseinkommen in Millionenhöhe notwendigerweise Gefahr läuft, den Bezug zur Realität der von ihnen regierten Menschen völlig zu verlieren?
Wollen wir den Bundestag oder die Landtage tatsächlich überwiegend mit Elitemanagern besetzen? Wollen wir wirklich nur ausgewählten Fachleuten aus einem abgeschotteten sozialen Kreis, die vorgeben, unseren Staat nach den Regeln der wirtschaftlichen Effizienz eines international agierenden Unternehmens verwalten zu müssen, die Vertretung des Volkes überlassen? Die Antworten auf diese Fragen haben etwas mit dem Verständnis für unsere Demokratie zu tun.
Klaus-Uwe Koch, ein Liberaler aus Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
