Alles neu macht der Mai
Mittwoch, 07. Mai 2008, 14:07 Uhr
Vom 1. Mai an müssen im Landratsamt Nordhausen Aufgaben bearbeitet werden, die bis zu diesem Zeitpunkt durch Landesdienststellen wahrgenommen wurden. Welche das sind und was sich ändert, das erfahren nnz-Leser mit dem bekannten Klick.
Gegenwärtig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Ämter und Fachbereiche bemüht, diese Aufgaben problemlos in den normalen Dienstbetrieb mit einzubinden. Um möglichst unangenehme Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, informiert der Fachbereich Jugend und Soziales darüber, dass erforderlich werdende Urkunden ab dem 13.05.2008 nach entsprechender Terminvergabe erstellt werden.
Dazu kann man sich persönlich oder telefonisch an das Landratsamt Nordhausen wenden. Für Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungsurkunden und Unterhalts-urkunden ist Frau Hildebrandt, Telefon 03631/911 527, Zimmer 107, und für die Beurkundung der Sorgeerklärungen Frau Bankewitz, Telefon 03631/911 549, Zimmer 118, als Ansprechpartner zuständig. Mit der Vergabe der Termine erfolgt eine Information, welche Unterlagen für die Beurkundung erforderlich sind.
Autor: nnzGegenwärtig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Ämter und Fachbereiche bemüht, diese Aufgaben problemlos in den normalen Dienstbetrieb mit einzubinden. Um möglichst unangenehme Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, informiert der Fachbereich Jugend und Soziales darüber, dass erforderlich werdende Urkunden ab dem 13.05.2008 nach entsprechender Terminvergabe erstellt werden.
Dazu kann man sich persönlich oder telefonisch an das Landratsamt Nordhausen wenden. Für Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungsurkunden und Unterhalts-urkunden ist Frau Hildebrandt, Telefon 03631/911 527, Zimmer 107, und für die Beurkundung der Sorgeerklärungen Frau Bankewitz, Telefon 03631/911 549, Zimmer 118, als Ansprechpartner zuständig. Mit der Vergabe der Termine erfolgt eine Information, welche Unterlagen für die Beurkundung erforderlich sind.
