nnz-Forum: Kummer hat, wer sich kümmert
Freitag, 02. Mai 2008, 07:08 Uhr
Im Logenhaus zu Nordhausen gab es Dienstag vergangener Woche einen interessanten Vortrag zu dem wichtigen Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Dazu die Anmerkungen eines Zuhörers...
Herr Dr. Ulf Leske, Sondershausen, und Herr Rechtsanwalt Michael Dießner, Nordhausen, referierten das Thema anschaulich und vermittelten einen Einblick in die Materie. In Dr. Leskes Vortragsteil wurde deutlich, dass die moderne Medizin mehr leistet als je zuvor. Damit sind aber auch besondere Probleme entstanden, da das Leiden und Sterben kranker Menschen verlängert werden kann.
Dr. Leske schildert die Situation aus Sicht eines Patienten, der seine persönliche Lage selbst nicht mehr zu steuern vermag. Er kann daher auch nicht mehr selbst beeinflussen, wie die ärztliche Behandlung durchgeführt wird, und ob sie seinen Vorstellung entspricht. Als Beispiele führte Dr. Leske sicher zum Tode führende Krankheiten, Koma-Fälle und Demenzkranke an.
Zum Selbstbestimmungsrecht der Patienten führte Herr Rechtsanwalt Dießner seinen Vortrag zur juristischen Seite aus. Für viele Zuhörer war neu, dass Ehepartner und Kinder oder Eltern eines Patienten, der selbst für sich nicht mehr rechtswirksam handeln kann, ohne besondere Vollmacht für diesen nicht tätig werden können. Hier hilft eine sorgsam formulierte Vorsorgevollmacht, deren erforderlichen Inhalt Herr Rechtsanwalt Dießner kurz ansprach.
Den zweiten Schwerpunkt bildeten Ausführungen zur Patientenverfügung. Sie ist Ausfluss des Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Dieser kann für sich entscheiden, in welche Behandlung – und wie lange – er einwilligt. Der Arzt hat diesen Wunsch zu respektieren. Er muss allerdings eindeutig und sorgfältig formuliert werden.
Herr Rechtsanwalt Dießner warnt vor vorformulierten Musterlösungen durch Ankreuzen, die im Zweifel keine Sicherheit bieten. Wichtig ist es, den Einzelfall genau zu schildern. Es schloss sich eine rege Diskussion an. Möglicherweise wird der Vortrag wiederholt.
Kristin Kunze
Herr Dr. Ulf Leske, Sondershausen, und Herr Rechtsanwalt Michael Dießner, Nordhausen, referierten das Thema anschaulich und vermittelten einen Einblick in die Materie. In Dr. Leskes Vortragsteil wurde deutlich, dass die moderne Medizin mehr leistet als je zuvor. Damit sind aber auch besondere Probleme entstanden, da das Leiden und Sterben kranker Menschen verlängert werden kann.
Dr. Leske schildert die Situation aus Sicht eines Patienten, der seine persönliche Lage selbst nicht mehr zu steuern vermag. Er kann daher auch nicht mehr selbst beeinflussen, wie die ärztliche Behandlung durchgeführt wird, und ob sie seinen Vorstellung entspricht. Als Beispiele führte Dr. Leske sicher zum Tode führende Krankheiten, Koma-Fälle und Demenzkranke an.
Zum Selbstbestimmungsrecht der Patienten führte Herr Rechtsanwalt Dießner seinen Vortrag zur juristischen Seite aus. Für viele Zuhörer war neu, dass Ehepartner und Kinder oder Eltern eines Patienten, der selbst für sich nicht mehr rechtswirksam handeln kann, ohne besondere Vollmacht für diesen nicht tätig werden können. Hier hilft eine sorgsam formulierte Vorsorgevollmacht, deren erforderlichen Inhalt Herr Rechtsanwalt Dießner kurz ansprach.
Den zweiten Schwerpunkt bildeten Ausführungen zur Patientenverfügung. Sie ist Ausfluss des Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Dieser kann für sich entscheiden, in welche Behandlung – und wie lange – er einwilligt. Der Arzt hat diesen Wunsch zu respektieren. Er muss allerdings eindeutig und sorgfältig formuliert werden.
Herr Rechtsanwalt Dießner warnt vor vorformulierten Musterlösungen durch Ankreuzen, die im Zweifel keine Sicherheit bieten. Wichtig ist es, den Einzelfall genau zu schildern. Es schloss sich eine rege Diskussion an. Möglicherweise wird der Vortrag wiederholt.
Kristin Kunze
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
