Kein Aprilscherz
Dienstag, 01. April 2008, 16:01 Uhr
Ab heute wird die Stadtverwaltung Nordhausen die zuständige Behörde für die Bewilligung von Wohngeld für das Stadtgebiet und jetzt neu auch für das Landkreisgebiet sein. Und das wurde gebührend gefeiert...
Die symbolische Aktenübergabe erfolgte jetzt von der 2. Beigeordneten des Landkreises, Loni Grünwald (LINKE), an den Bürgermeister der Stadt, Matthias Jendricke (SPD), im Nordhäuser Rathaus. Neben den erforderlichen Informationen, elektronischen Daten und Unterlagen übergab die Landkreisverwaltung zahlreiche Akten an die Wohngeldstelle im Rathaus.
Bisher waren Landkreis und Stadt Nordhausen beide für die Bearbeitung des Wohngeldwesens gleichrangig zuständig, erklärte Bürgermeister Jendricke. Aus Gründen der Verwaltungseffizienz hatten sich nun Stadt und Landkreis entschieden, die Aufgaben im Rahmen einer Zweckvereinbarung bei der Stadt zu bündeln. Dieser Zweckvereinbarung hatten der Stadtrat und der Kreistag in den letzten Monaten zugestimmt.
Mit der Gründung der ARGE im Jahre 2005 sind die Fallzahlen für den Bereich Wohngeldwesen bei beiden Behörden erheblich zurückgegangen. Die Stadt Nordhausen hatte daher im Jahr 2006 nur noch 3.521 Fälle und der Landkreis nur noch 1.129 Fälle zu bearbeiten. Aufgrund der überwiegenden Fallzahlen bei der Stadt Nordhausen ist es daher sinnvoll gewesen, die Wohngeldaufgabe bei der Stadt Nordhausen ganz anzusiedeln, sagt der Bürgermeister.
Da der Landkreis aufgrund geänderter Landesgesetze ab Anfang Mai die Aufgaben Schwerbehindertenrecht, Blindengeld und Blindenhilfe übertragen bekommt und dafür nun eigenes Personal und auch Räume im Landratsamt benötigt, ist auch Loni Grünwald als Beigeordnete des Landkreises mit der getroffenen Lösung bei der Stadt voll zufrieden.
Autor: nnzDie symbolische Aktenübergabe erfolgte jetzt von der 2. Beigeordneten des Landkreises, Loni Grünwald (LINKE), an den Bürgermeister der Stadt, Matthias Jendricke (SPD), im Nordhäuser Rathaus. Neben den erforderlichen Informationen, elektronischen Daten und Unterlagen übergab die Landkreisverwaltung zahlreiche Akten an die Wohngeldstelle im Rathaus.
Bisher waren Landkreis und Stadt Nordhausen beide für die Bearbeitung des Wohngeldwesens gleichrangig zuständig, erklärte Bürgermeister Jendricke. Aus Gründen der Verwaltungseffizienz hatten sich nun Stadt und Landkreis entschieden, die Aufgaben im Rahmen einer Zweckvereinbarung bei der Stadt zu bündeln. Dieser Zweckvereinbarung hatten der Stadtrat und der Kreistag in den letzten Monaten zugestimmt.
Mit der Gründung der ARGE im Jahre 2005 sind die Fallzahlen für den Bereich Wohngeldwesen bei beiden Behörden erheblich zurückgegangen. Die Stadt Nordhausen hatte daher im Jahr 2006 nur noch 3.521 Fälle und der Landkreis nur noch 1.129 Fälle zu bearbeiten. Aufgrund der überwiegenden Fallzahlen bei der Stadt Nordhausen ist es daher sinnvoll gewesen, die Wohngeldaufgabe bei der Stadt Nordhausen ganz anzusiedeln, sagt der Bürgermeister.
Da der Landkreis aufgrund geänderter Landesgesetze ab Anfang Mai die Aufgaben Schwerbehindertenrecht, Blindengeld und Blindenhilfe übertragen bekommt und dafür nun eigenes Personal und auch Räume im Landratsamt benötigt, ist auch Loni Grünwald als Beigeordnete des Landkreises mit der getroffenen Lösung bei der Stadt voll zufrieden.

