Elternsprecher sieht keine plausible Erklärung für Behalt der Schulträgerschaft
Donnerstag, 23. November 2000, 07:26 Uhr
Nordhausen (nnz). Für den Elternsprecher der GS "Käthe-Kollwitz", Volker Theuerkauf, bleibt die derzeit doppelte Schulträgerschaft weiterhin ein Thema. Er machte deutlich, daß eine doppelte Schulträgerschaft durch Stadt und Landkreis nicht erforderlich sei. Das Gespenst der höheren Schulumlage zu bemühen, sei hier völlig verfehlt. Vielmehr müssen die Gesamtausgaben für die städtische Schulverwaltung und die Grund-und Regelschulen näher betrachtet werden. Nicht zu vernachlässigen sind natürlich auch die notwendigen Mittel für Investionen für Schulen und deren Nebenkosten, wie Zinsen für evtl. Kreditaufnahmen etc. Allein für die Schulverwaltung gibt die Stadt jährlich rund 1 Mio DM aus, während für Lehr-und Unterrichtsmittel lediglich knapp über 100.000 DM vorgesehen sind.
Hinzu kommen ca. 1, 3 Mio DM Personalkosten für städtische Angestellte und Arbeiter an den Schulen. Die Gesamtausgaben belaufen sich am Ende auf rund 4 Mio DM. Es dürfte schwer fallen, bei sinkenden Zuführungen aus Landesmitteln und gleichzeitig sinkenden Schülerzahlen, eine plausible Begründung für die Aufrechterhaltung einer doppelten Schulträgerschaft zu finden.
Im Landratsamt gibt es eine sehr gut arbeitende Schulverwaltung für die Schulen im Landkreis Nordhausen, die nach Einschätzung Theuerkaufs auch in der Lage ist, die Grund-und Regelschulen aus städtischer Verwaltung zu übernehmen. Er verweist nachdrücklich darauf, daß die Schulträgerschaft der Stadt lediglich dem Wunsch der Stadt Nordhausen nach Kreisfreiheit zuzuschreiben war und diese sei nun einmal kein Thema mehr.
Im übrigen sei das Schulwesen zwar hoheitliche Aufgabe, aber die inhaltliche Gestaltung des Schulunterrichtes ist nicht wie dargestellt vom Schulträger zu leisten. Vielmehr sei die inhaltliche Gestaltung durch den vom Kultusministerium herausgegebenen Lehrplan definiert, der in neuster Fassung eine gute Arbeitsgrundlage für ein individuelles Schulprofil darstellt. Selbst die Wahl der Lehr- und Unterrichtsmittel unterliegen der Selbstbestimmung der jeweiligen Schule. Begrüßenswert wäre natürlich ein Verbesserung des Bildungsniveaus an allen Schulen durch die Rückgriffmöglickeit auf höhere Budgets für Unterrichtsmittel und Ausstattungen. Daran jedoch eine Aufrechterhaltung der städtischen Schulträgerschaft zu knüpfen, wie aus den Ausführungen Wahlbuhls indirekt erkennbar war, geht an der Sache vorbei, denn schließlich könnte jeder andere Schulträger, so auch der Landkreis oder ein freier Träger, die sachlichen Vorraussetzungen dafür schaffen. Allgemein müsse dies jedoch zentrale Forderung an alle Schulverantwortlichen sein.
Angesichts der heute erkennbaren gesellschaftlichen Entwicklungen und Tendenzen ist eine Kürzung von Mitteln für Kultur und Bildung nicht länger zu vertreten.
Autor: nnzHinzu kommen ca. 1, 3 Mio DM Personalkosten für städtische Angestellte und Arbeiter an den Schulen. Die Gesamtausgaben belaufen sich am Ende auf rund 4 Mio DM. Es dürfte schwer fallen, bei sinkenden Zuführungen aus Landesmitteln und gleichzeitig sinkenden Schülerzahlen, eine plausible Begründung für die Aufrechterhaltung einer doppelten Schulträgerschaft zu finden.
Im Landratsamt gibt es eine sehr gut arbeitende Schulverwaltung für die Schulen im Landkreis Nordhausen, die nach Einschätzung Theuerkaufs auch in der Lage ist, die Grund-und Regelschulen aus städtischer Verwaltung zu übernehmen. Er verweist nachdrücklich darauf, daß die Schulträgerschaft der Stadt lediglich dem Wunsch der Stadt Nordhausen nach Kreisfreiheit zuzuschreiben war und diese sei nun einmal kein Thema mehr.
Im übrigen sei das Schulwesen zwar hoheitliche Aufgabe, aber die inhaltliche Gestaltung des Schulunterrichtes ist nicht wie dargestellt vom Schulträger zu leisten. Vielmehr sei die inhaltliche Gestaltung durch den vom Kultusministerium herausgegebenen Lehrplan definiert, der in neuster Fassung eine gute Arbeitsgrundlage für ein individuelles Schulprofil darstellt. Selbst die Wahl der Lehr- und Unterrichtsmittel unterliegen der Selbstbestimmung der jeweiligen Schule. Begrüßenswert wäre natürlich ein Verbesserung des Bildungsniveaus an allen Schulen durch die Rückgriffmöglickeit auf höhere Budgets für Unterrichtsmittel und Ausstattungen. Daran jedoch eine Aufrechterhaltung der städtischen Schulträgerschaft zu knüpfen, wie aus den Ausführungen Wahlbuhls indirekt erkennbar war, geht an der Sache vorbei, denn schließlich könnte jeder andere Schulträger, so auch der Landkreis oder ein freier Träger, die sachlichen Vorraussetzungen dafür schaffen. Allgemein müsse dies jedoch zentrale Forderung an alle Schulverantwortlichen sein.
Angesichts der heute erkennbaren gesellschaftlichen Entwicklungen und Tendenzen ist eine Kürzung von Mitteln für Kultur und Bildung nicht länger zu vertreten.
