nnz-Forum: Mut lohnt sich!
Mittwoch, 19. März 2008, 14:08 Uhr
Und schon wieder hat das Bundesverfassungsgericht der Datensammelwut der Deutschen Politik einen Strich durch die Rechnung gemacht. Dazu die Meinung eines nnz-Lesers im Forum.
Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD pikanterweise am 9. November 2007 gegen die Stimmen der FDP beschlossen haben, soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.
Anonymisierungsdienste sollen verboten werden. Das ganze Ungetüm heißt Vorratsdatenspeicherung und zielt auf den gläsernen Bürger ab. Allseits kontrolliert und überwacht, sollte nach Vorstellungen des Bundesinnenministeriums der Bürger und vor allem sein Staat vor der überall lauernden Terrorgefahr gewappnet sein.
Ich hatte am 13. November in der nnz, auch im Sinne meiner Parteifreunde von der FDP, dazu aufgerufen, sich diesem Angriff des Staates auf unsere bürgerlichen Rechte zu widersetzen und sich der Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung anzuschließen.
Allen, die sich beteiligt haben, sei für diese couragierte Wahrnehmung ihrer Verantwortung für unser demokratisches Gemeinwesen gedankt. Wir hatten Erfolg.
Heute verkündete das Bundesverfassungsgerichts seine Entscheidung, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."
Die Karlsruher Richter erlauben zwar bis auf weiteres, dass die Telekommunikationsunternehmen - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - sämtliche Daten etwa über Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten speichern. Sicherheitsbehörden dürfen die Daten aber bis auf weiteres nur bei sehr schweren Straftaten abrufen, nicht zur Aufklärung weniger gravierender Delikte. Nach den Worten der Richter können Betroffenen Nachteile von ganz erheblichem Gewicht drohen, weil mit Hilfe der Daten weitreichende Erkenntnisse über ihr Kommunikationsverhalten gewonnen werden könne. Für das noch anstehende Hauptverfahren bedeutet die heutige Eilentscheidung der Verfassungsrichter gute Aussichten für den Erfolg der Beschwerde.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, forderte heute nach Bekanntwerden des Karlsruher Urteils von der Bundesregierung endlich eine Abkehr von der ausufernden Präventionspolitik hin zu einer grundrechtsbewussten Innen- und Rechtspolitik. Der Bundestag sollte die Mahnungen des Gerichts ernst nehmen und sich von den Vorgaben des Gerichts bei der Gesetzgebung leiten lassen. Eine Forderung, die man nur unterstützen kann.
Wir müssen wachsam bleiben. Die Angriffe auf unsere Grundrechte sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Aber, dass es sich lohnt, für diese einzutreten, beweist der heutige Urteilsspruch aus Karlsruhe.
Klaus-Uwe Koch, Nordhausen
Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD pikanterweise am 9. November 2007 gegen die Stimmen der FDP beschlossen haben, soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.
Anonymisierungsdienste sollen verboten werden. Das ganze Ungetüm heißt Vorratsdatenspeicherung und zielt auf den gläsernen Bürger ab. Allseits kontrolliert und überwacht, sollte nach Vorstellungen des Bundesinnenministeriums der Bürger und vor allem sein Staat vor der überall lauernden Terrorgefahr gewappnet sein.
Ich hatte am 13. November in der nnz, auch im Sinne meiner Parteifreunde von der FDP, dazu aufgerufen, sich diesem Angriff des Staates auf unsere bürgerlichen Rechte zu widersetzen und sich der Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung anzuschließen.
Allen, die sich beteiligt haben, sei für diese couragierte Wahrnehmung ihrer Verantwortung für unser demokratisches Gemeinwesen gedankt. Wir hatten Erfolg.
Heute verkündete das Bundesverfassungsgerichts seine Entscheidung, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."
Die Karlsruher Richter erlauben zwar bis auf weiteres, dass die Telekommunikationsunternehmen - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - sämtliche Daten etwa über Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten speichern. Sicherheitsbehörden dürfen die Daten aber bis auf weiteres nur bei sehr schweren Straftaten abrufen, nicht zur Aufklärung weniger gravierender Delikte. Nach den Worten der Richter können Betroffenen Nachteile von ganz erheblichem Gewicht drohen, weil mit Hilfe der Daten weitreichende Erkenntnisse über ihr Kommunikationsverhalten gewonnen werden könne. Für das noch anstehende Hauptverfahren bedeutet die heutige Eilentscheidung der Verfassungsrichter gute Aussichten für den Erfolg der Beschwerde.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, forderte heute nach Bekanntwerden des Karlsruher Urteils von der Bundesregierung endlich eine Abkehr von der ausufernden Präventionspolitik hin zu einer grundrechtsbewussten Innen- und Rechtspolitik. Der Bundestag sollte die Mahnungen des Gerichts ernst nehmen und sich von den Vorgaben des Gerichts bei der Gesetzgebung leiten lassen. Eine Forderung, die man nur unterstützen kann.
Wir müssen wachsam bleiben. Die Angriffe auf unsere Grundrechte sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Aber, dass es sich lohnt, für diese einzutreten, beweist der heutige Urteilsspruch aus Karlsruhe.
Klaus-Uwe Koch, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
