Jede Veränderung melden
Mittwoch, 05. März 2008, 13:19 Uhr
Hilfebedürftige müssen jede Veränderung ihrer Einkommenssituation melden. Das wird vom Gesetzgeber verlangt und muß von den Mitarbeitern auch in Nordhausen durchgesetzt werden.
Jede finanzielle Veränderung der Einkommenssituation in den Bedarfsgemeinschaften sollte unverzüglich den Mitarbeitern der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) gemeldet werden. Darauf weist die Geschäftsführung der ARGE hin. Aktueller Anlass ist die vom Gesetzgeber vorgenommene Veränderung des so genannten Unterhaltsvorschusses.
Dieser Unterhaltsvorschuss wird auf Antragstellung vom Jugendamt dann gezahlt, wenn die leiblichen Väter der Kinder nicht selbst zahlen können. Zum 1. Januar 2008 ist die Höhe des Vorschusses angehoben worden, demzufolge verändert sich die Einkommenssituation der Mütter. Nach Angaben der ARGE kommen dafür rund 400 Kunden in Frage, bei denen dieser Zuschuss mit der Höhe des Arbeitslosengeldes verrechnet wird.
Die Mittelung der Zuschusserhöhung ist eine Verpflichtung der Kunden der Arbeitsgemeinschaft. Gleiches gilt für alle anderen Änderungen, wie zum Beispiel die anstehenden Nebenkostenabrechnungen der Vermieter. Für alle Fragen des Unterhalts stehen in der Arbeitsgemeinschaft drei Mitarbeiter zur Verfügung. Die Veränderungsmitteilung können per Post geschickt werden, da bedarf es keiner Terminabsprache. Sollte die individuelle Absprache dennoch nötig sein, dann bitte über 03631/650 127 einen Termin vereinbaren.
Wer Veränderungen den Mitarbeitern der ARGE nicht meldet, der macht sich strafbar. Mittels der Kontrollmitteilungen anderer Verwaltungsdienststellen werden die Veränderungen der Einkommenssituation immer genauer erfasst und ausgewertet.
Autor: nnzJede finanzielle Veränderung der Einkommenssituation in den Bedarfsgemeinschaften sollte unverzüglich den Mitarbeitern der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) gemeldet werden. Darauf weist die Geschäftsführung der ARGE hin. Aktueller Anlass ist die vom Gesetzgeber vorgenommene Veränderung des so genannten Unterhaltsvorschusses.
Dieser Unterhaltsvorschuss wird auf Antragstellung vom Jugendamt dann gezahlt, wenn die leiblichen Väter der Kinder nicht selbst zahlen können. Zum 1. Januar 2008 ist die Höhe des Vorschusses angehoben worden, demzufolge verändert sich die Einkommenssituation der Mütter. Nach Angaben der ARGE kommen dafür rund 400 Kunden in Frage, bei denen dieser Zuschuss mit der Höhe des Arbeitslosengeldes verrechnet wird.
Die Mittelung der Zuschusserhöhung ist eine Verpflichtung der Kunden der Arbeitsgemeinschaft. Gleiches gilt für alle anderen Änderungen, wie zum Beispiel die anstehenden Nebenkostenabrechnungen der Vermieter. Für alle Fragen des Unterhalts stehen in der Arbeitsgemeinschaft drei Mitarbeiter zur Verfügung. Die Veränderungsmitteilung können per Post geschickt werden, da bedarf es keiner Terminabsprache. Sollte die individuelle Absprache dennoch nötig sein, dann bitte über 03631/650 127 einen Termin vereinbaren.
Wer Veränderungen den Mitarbeitern der ARGE nicht meldet, der macht sich strafbar. Mittels der Kontrollmitteilungen anderer Verwaltungsdienststellen werden die Veränderungen der Einkommenssituation immer genauer erfasst und ausgewertet.
