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Brenntage im Frühjahr 2008

Montag, 03. März 2008, 13:17 Uhr
Jetzt kommt es auch aus dem Landratsamt in Nordhausen amtlich: In diesem Monat können im Garten wieder Feuerchen gemacht werden. Die nnz mit den „brandgefährlichen“ Einzelheiten.


Die Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung (PflanzAbfV) erlaubt das Verbrennen von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt zu festgesetzten Zeiten. Gemäß einer Allgemeinverfügung sind im Landkreis Nordhausen die Brenntage in diesem Frühjahr für die Zeit vom 15. bis 28. März 2008 festgelegt.

Das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nordhausen weist jedoch darauf hin, dass eine Verwertung pflanzlicher Abfälle gesetzlichen Vorrang vor der Beseitigung durch Verbrennen hat. Es sollte deshalb immer geprüft werden, ob eine Eigenverwertung (zum Beispiel durch Schreddern und / oder Kompostieren) oder die Anlieferung zur Grünabfallentsorgung möglich ist.

Wer die Brenntage dennoch nutzen möchte, hat folgendes zu beachten: Der geplante Brenntermin, einschließlich Ausweichtermin/e, ist/sind mindestens zwei Werktage vorher beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt / der Gemeinde anzuzeigen. Die Form der Anzeige bestimmt die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde.

Verbrannt werden darf nur trockener, unbelasteter Baum-, Strauch- und Hecken-schnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken angefallen ist. Es dürfen durch das Verbrennen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarn eintreten. Es ist untersagt, zum Anzünden oder zur Unterstützung des Feuers andere Stoffe (wie zum Beispiel häusliche Abfälle, Reifen, Öle, Fette u. ä.) zu benutzen. Im Kernbereich von Ortschaften ist das Verbrennen nicht erlaubt, da in der Regel dort die Mindestabstände wegen der dichten Besiedelung nicht eingehalten werden können (zum Beispiel 100 m zu Betrieben, welche brennbare Flüssigkeiten lagern oder verarbeiten; 50 m zu öffentlichen Straßen und 5 m zu Grundstücksgrenzen).

Da sich die Brenntage in diesem Frühjahr über die Osterfeiertage erstrecken, bittet das Fachgebiet Abfallwirtschaft um besondere Rücksichtnahme. Es sollte stets geprüft werden, ob während dieser Zeit auf das Verbrennen von Gartenabfällen verzichtet werden kann.

Das Fachgebiet Abfallwirtschaft wird entsprechende Kontrollen durchführen, da es erfahrungsgemäß immer wieder zu Ordnungswidrigkeiten kommt. Für den gesamten Zeitraum der Brenntage ist zudem ein Bereitschaftsdienst unter den Telefon- Nummern 03631 / 911 346 (während der Dienstzeiten) bzw. 0174 / 3051146 (außerhalb der Dienstzeiten) eingerichtet.
Autor: nnz

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