Richter Kropp: Jugendliche Delikte
Montag, 03. März 2008, 12:27 Uhr
Begehen Jugendliche Delikte dann greift das Jugendstrafrecht. Dort ist von Geld- oder Freiheitsstrafe im Gegensatz zum Erwachsenenrecht nicht mehr die Rede, vielmehr sind Sanktionen wie Arbeitsstunden oder Betreuungsweisung maßgeblich. So ein jüngstes Beispiel...
Vielen Bürgern ist das unverständlich, und die Rufe nach härteren Sanktionen werden nicht nur zu Wahlkampfzeiten immer lauter. Jedoch will das Jugendgerichtsgesetz vor allem erzieherisch auf die jungen Leute einwirken, um sie so vor weiteren Straftaten abzuhalten. 80 % meiner Täter sehe ich nur einmal, kann Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht mitteilen. Für diese anderen Sanktionen sprechen auch die Taten junger Leute, welche oft kindisch und unüberlegt sind. Das Erwachsenenstrafrecht wäre hier unverhältnismäßig hart.
Jüngstes Beispiel hierfür ist der Fall des 15jährigen Marco D. (Name geändert) aus dem westlichen Kyffhäuserkreis. Dieser hatte mit einem anderen Jungen Schwierigkeiten, so dass er sich entschloss, diesem einen Denkzettel zu verpassen. Dieser Denkzettel war dann aber kein kindlicher Spaß, sondern eine handfeste Straftat. Am 16.11.2007 montiert Marco das Fahrradhinterrad des anderen so um, dass es nicht mehr richtig saß. So kam, was kommen musste. Bei einer Fahrt mit seinem Fahrrad verletzte sich der andere Junge leicht, glücklicherweise blieb es nur bei einer Platzwunde.
Für einen Erwachsenen hätte es für diese Körperverletzung Geld- oder Freiheitsstrafe gegeben. Bei dem nicht vorbestraften und geständigen Marco hatten sich Staatsanwaltschaft und Gericht zu etwas anderem entschlossen. Der Junge musste mit seiner Mutter in das Dienstzimmer von Jugendrichter Kropp zu einem Ermahnungstermin erscheinen. Als Auflage hat er Arbeitsstunden zu erbringen und sich bei dem Opfer zu entschuldigen. Diese Auflage ist eine Spezialität des Jugendrichters. Oftmals fällt den Jugendlichen eine Entschuldigung schwerer als die Tat, so Kropp, der auf diesem Weg eine Auseinandersetzung von Marco mit der Tat und dem Opfer erreichen möchte.
Damit ist dann das Verfahren eingestellt und das Jugendgerichtsgesetz hat einmal mehr seinen Zweck erfüllt – allen Rufen nach einer Verschärfung zum Trotz. Mit Kanonen wird halt nicht auf Spatzen geschossen.
Autor: nnzVielen Bürgern ist das unverständlich, und die Rufe nach härteren Sanktionen werden nicht nur zu Wahlkampfzeiten immer lauter. Jedoch will das Jugendgerichtsgesetz vor allem erzieherisch auf die jungen Leute einwirken, um sie so vor weiteren Straftaten abzuhalten. 80 % meiner Täter sehe ich nur einmal, kann Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht mitteilen. Für diese anderen Sanktionen sprechen auch die Taten junger Leute, welche oft kindisch und unüberlegt sind. Das Erwachsenenstrafrecht wäre hier unverhältnismäßig hart.
Jüngstes Beispiel hierfür ist der Fall des 15jährigen Marco D. (Name geändert) aus dem westlichen Kyffhäuserkreis. Dieser hatte mit einem anderen Jungen Schwierigkeiten, so dass er sich entschloss, diesem einen Denkzettel zu verpassen. Dieser Denkzettel war dann aber kein kindlicher Spaß, sondern eine handfeste Straftat. Am 16.11.2007 montiert Marco das Fahrradhinterrad des anderen so um, dass es nicht mehr richtig saß. So kam, was kommen musste. Bei einer Fahrt mit seinem Fahrrad verletzte sich der andere Junge leicht, glücklicherweise blieb es nur bei einer Platzwunde.
Für einen Erwachsenen hätte es für diese Körperverletzung Geld- oder Freiheitsstrafe gegeben. Bei dem nicht vorbestraften und geständigen Marco hatten sich Staatsanwaltschaft und Gericht zu etwas anderem entschlossen. Der Junge musste mit seiner Mutter in das Dienstzimmer von Jugendrichter Kropp zu einem Ermahnungstermin erscheinen. Als Auflage hat er Arbeitsstunden zu erbringen und sich bei dem Opfer zu entschuldigen. Diese Auflage ist eine Spezialität des Jugendrichters. Oftmals fällt den Jugendlichen eine Entschuldigung schwerer als die Tat, so Kropp, der auf diesem Weg eine Auseinandersetzung von Marco mit der Tat und dem Opfer erreichen möchte.
Damit ist dann das Verfahren eingestellt und das Jugendgerichtsgesetz hat einmal mehr seinen Zweck erfüllt – allen Rufen nach einer Verschärfung zum Trotz. Mit Kanonen wird halt nicht auf Spatzen geschossen.
