nnz-Forum: Alles angemessen
Dienstag, 26. Februar 2008, 07:31 Uhr
Zum Beitrag im nnz-Forum Steuern verschwendet hat der stellvertretende Verbandsvorsitzende des Gewässerunterrhaltungsverbandes "Harzvorland", Bernd Sebert, natürlich auch eine Meinung...
Herr Klaschka hat in zwei Belangen Recht:
1. Es handelt sich um eine Baustelle in großen Dimensionen
2. Seine Bewertungen sind die eines Nicht-Fachmannes
Vorab: Wir weisen entschieden den Vorwurf der Steuergeld-Verschwendung zurück und verwahren uns nachdrücklich gegen die unterschwellig geäußerte Mutmaßung der Steuerhinterziehung, denn Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand!
Die gegenwärtige Baumaßnahme am Roßmannsbach ist eine der 11 Teilbaumaßnahmen zur Umsetzung eines komplexen Maßnahmeprogramms, angefangen von den Meyerschen Teichen über den gesamten Gewässerverlauf des Rössing- und Roßmannsbaches bis in den Einlauf der Zorge. Damit wird zum einen Hochwasserschutz betrieben und zum anderen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt, indem der Rossmannsbach den aktuellen ökologischen Erfordernissen angepasst wird.
Diesem Bauvorhaben ist eine intensive Prüfung von Notwendigkeit und Ausmaß vorausgegangen. Nicht nur im Staatlichen Umweltamt Sondershausen, sondern auch im Thüringer Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Naturschutz hatte man nach Einreichung der Planunterlagen erkannt, welche Brisanz aus Sicht des Hochwasserschutzes in diesem Gebiet besteht. Vor Baubeginn war ein umfangreiches Prüfverfahren notwendig an welchem zahlreiche Fachleute und Fachbehörden beteiligt waren. Erst nach dem das Genehmigungsverfahren in allen Punkten abgeschlossen war, konnte mit dem Vorhaben begonnen werden.
Zum Hochwasserschutz: Der Bau dieses Wasserückhaltebeckens ist nötig, um alle in der Nachbarschaft befindlichen Haus- und Gewerbegrundstücke, die in Fließrichtung des Rossmannsbaches - also z. B. jene entlang der Bielener Straße - liegen, vor Überflutung zu schützen. Zu diesem Schutz von Eigentum ist die öffentliche Hand verpflichtet. Und gebaut werden müssen die Hochwasserschutzeinrichtungen nach den Vorgaben des sogenannten HQ-100. Das bedeutet: Sämtliche Schutzmaßnahmen müssen einem Jahrhunderthochwasser standhalten. Dies ist so vorgeschrieben und erklärt auch die Dimensionen des Vorhabens.
Und dass dieser Standard vernünftig ist, zeigen zwei Fakten: Die Intensität und die Menge von Niederschlägen nimmt erheblich zu, darüber hinaus gibt es immer mehr versiegelte Flächen. Beides führt dazu, dass innerhalb kurzer Zeit große Mengen Niederschlags zurückgehalten bzw. dosiert eingeleitet werden müssen. Dies wird mit den Schutzmaßnahmen in Nordhausen-Ost möglich sein.
Zum ökologischen Aspekt: Bei einer Untersuchung von Rössing- und Roßmannsbach durch die Fachbehörden auf Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie Europäischen Union sind beide Gewässer durchgefallen. Nach den bereits abgeschlossenen Renaturierungsmaßnahmen am Rössingsbach und an Teilen des Roßmmannsbaches - unter anderem wurden die Bäche aus ihren Betonröhren befreit und in ihr natürliches Bett zurückverlegt - wird aktuell an der von ihnen kritisierten Stelle ein künstlicher Wasserdurchlass von 72 Meter Länge - der damit unpassierbar für viele Tiere dieses Biotops ist - wie gesetzlich gefordert auf 12 Meter Länge zurückgebaut.
Die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben erforderlichen Fällungen von überwiegend Pappeln und Erlen innerhalb des künftigen Staubeckens werden nach Abschluss der Baumaßnahme durch hochwertige Gehölze ausgeglichen.
Bei den kritisierten Maßnahmen geht es sowohl um den Schutz menschlichen Lebensraumes, als auch um eine Verbesserung der Gewässerstruktur. Deshalb können wir uns der Meinung des Herrn Klaschka - der von herausgeschmissenen Geld spricht - nicht anschließen. Die Investition ist vielmehr sinnvoll, angemessen und notwendig.
Bernd Sebert Stellvertretender Verbandsvorsitzender des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorlandes
Verbandsmitglieder des GUV Harzvorland sind die Stadt Nordhausen, die Gemeinde Urbach und die Gemeinde Windehausen
Herr Klaschka hat in zwei Belangen Recht:
1. Es handelt sich um eine Baustelle in großen Dimensionen
2. Seine Bewertungen sind die eines Nicht-Fachmannes
Vorab: Wir weisen entschieden den Vorwurf der Steuergeld-Verschwendung zurück und verwahren uns nachdrücklich gegen die unterschwellig geäußerte Mutmaßung der Steuerhinterziehung, denn Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand!
Die gegenwärtige Baumaßnahme am Roßmannsbach ist eine der 11 Teilbaumaßnahmen zur Umsetzung eines komplexen Maßnahmeprogramms, angefangen von den Meyerschen Teichen über den gesamten Gewässerverlauf des Rössing- und Roßmannsbaches bis in den Einlauf der Zorge. Damit wird zum einen Hochwasserschutz betrieben und zum anderen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt, indem der Rossmannsbach den aktuellen ökologischen Erfordernissen angepasst wird.
Diesem Bauvorhaben ist eine intensive Prüfung von Notwendigkeit und Ausmaß vorausgegangen. Nicht nur im Staatlichen Umweltamt Sondershausen, sondern auch im Thüringer Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Naturschutz hatte man nach Einreichung der Planunterlagen erkannt, welche Brisanz aus Sicht des Hochwasserschutzes in diesem Gebiet besteht. Vor Baubeginn war ein umfangreiches Prüfverfahren notwendig an welchem zahlreiche Fachleute und Fachbehörden beteiligt waren. Erst nach dem das Genehmigungsverfahren in allen Punkten abgeschlossen war, konnte mit dem Vorhaben begonnen werden.
Zum Hochwasserschutz: Der Bau dieses Wasserückhaltebeckens ist nötig, um alle in der Nachbarschaft befindlichen Haus- und Gewerbegrundstücke, die in Fließrichtung des Rossmannsbaches - also z. B. jene entlang der Bielener Straße - liegen, vor Überflutung zu schützen. Zu diesem Schutz von Eigentum ist die öffentliche Hand verpflichtet. Und gebaut werden müssen die Hochwasserschutzeinrichtungen nach den Vorgaben des sogenannten HQ-100. Das bedeutet: Sämtliche Schutzmaßnahmen müssen einem Jahrhunderthochwasser standhalten. Dies ist so vorgeschrieben und erklärt auch die Dimensionen des Vorhabens.
Und dass dieser Standard vernünftig ist, zeigen zwei Fakten: Die Intensität und die Menge von Niederschlägen nimmt erheblich zu, darüber hinaus gibt es immer mehr versiegelte Flächen. Beides führt dazu, dass innerhalb kurzer Zeit große Mengen Niederschlags zurückgehalten bzw. dosiert eingeleitet werden müssen. Dies wird mit den Schutzmaßnahmen in Nordhausen-Ost möglich sein.
Zum ökologischen Aspekt: Bei einer Untersuchung von Rössing- und Roßmannsbach durch die Fachbehörden auf Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie Europäischen Union sind beide Gewässer durchgefallen. Nach den bereits abgeschlossenen Renaturierungsmaßnahmen am Rössingsbach und an Teilen des Roßmmannsbaches - unter anderem wurden die Bäche aus ihren Betonröhren befreit und in ihr natürliches Bett zurückverlegt - wird aktuell an der von ihnen kritisierten Stelle ein künstlicher Wasserdurchlass von 72 Meter Länge - der damit unpassierbar für viele Tiere dieses Biotops ist - wie gesetzlich gefordert auf 12 Meter Länge zurückgebaut.
Die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben erforderlichen Fällungen von überwiegend Pappeln und Erlen innerhalb des künftigen Staubeckens werden nach Abschluss der Baumaßnahme durch hochwertige Gehölze ausgeglichen.
Bei den kritisierten Maßnahmen geht es sowohl um den Schutz menschlichen Lebensraumes, als auch um eine Verbesserung der Gewässerstruktur. Deshalb können wir uns der Meinung des Herrn Klaschka - der von herausgeschmissenen Geld spricht - nicht anschließen. Die Investition ist vielmehr sinnvoll, angemessen und notwendig.
Bernd Sebert Stellvertretender Verbandsvorsitzender des Gewässerunterhaltungsverbandes Harzvorlandes
Verbandsmitglieder des GUV Harzvorland sind die Stadt Nordhausen, die Gemeinde Urbach und die Gemeinde Windehausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
