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Todesstrafe noch abwenden?

Donnerstag, 02. Mai 2002, 17:31 Uhr
Sollstedt (nnz). Können Sie sich noch an den „querulenten Baum“ in Sollstedt erinnern, der sein Wachstum ohne behördliche Anordnung eingestellt hat? Wenn nein, dann schauen Sie zuerst im Archiv unter „querulent“. Wenn ja, dann klicken Sie einfach auf MEHR.


Der Baum, der einfach so sein Wachstum eingestellt hat, ist eine Hainbuche. Das soll nach nnz-Informationen die Ferndiagnose einen fachkundigen „Baumflüsterers“ vom Umweltamt des Landkreises ergeben haben. Der Experte teilte der Gemeindeverwaltung aber auch mit, „dass Hainbuchen zu den unverwüstlichen Bäumen gehören, die selbst bei unsachgemäßer Behandlung in der Regel wieder ausschlagen“. Mit anderen Worten: Die Fällung wurde nahezu ausgeschlossen. Für die Gemeinde heißt das, es kann keine Genehmigung zum Fällen des „querulanten Baums“ erteilt werden.

Nun muß selbst in einer Gemeinde wie Sollstedt mit Ortsteil Wülfingerode alles nach Recht und Gesetz zugehen. Jeder Bürger soll seine Chance haben, auch der Besitzer der Hainbuche. Gegen widerspenstige Bäume gibt es zwar keinen entsprechenden Paragraphen in der Thüringer Kommunal- oder sonstigen Ordnungen, aber die Möglichkeit eines Vor-Ort-Termins besteht. Bei dieser Besichtigung soll geprüft werden, „ob die Höchststrafe, das Fällen des Baumes gerechtfertigt sein könnte“. Außerdem soll der Gesundheitszustand des Todeskandidaten begutachtet werden.

nnz wird Sie, liebe Leser, natürlich weiter über die ungeheuerlichen Vorkommnisse in Sollstedt informieren.
Autor: nnz

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