Brennen mit Anzeige
Montag, 25. Februar 2008, 09:24 Uhr
Einfach trockenes Laub oder Baumschnitt verbrennen? Geht nicht. Vorher muß das Feuer angezeigt werden. Die Wege eine Anzeige sind in Nordhausen unterschiedlich...
Mit Blick auf die Brenntage, an denen im Landkreis Nordhausen vom 15. bis zum 28. März 2008 unbelasteter Bau- und Strauchschnitt verbrannt werden kann, verweist der Nordhäuser Ordnungsamtsleiter Holger Wengler auf die Möglichkeiten für die Bürger der Stadt Nordhausen und der eingemeindeten Ortsteile, das Abrennen mindestens zwei Tage vorher anzuzeigen.
Wengler: Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Feuer anzuzeigen: Zum einen telefonisch über die Service Nummer des Ordnungsamtes (03631) 696 115, zum zweiten per Fax über die Nummer (03631) 696 832, zum dritten per E-Mail über die Adresse Ordnungsamt@nordhausen.de bzw. viertens schriftlich an die Adresse Stadt Nordhausen, Ordnungsamt, Markt 15, 99734 Nordhausen. Die Anzeige kann auch in die Briefkästen am Rathaus eingeworfen- bzw., in der Poststelle des Rathauses oder im Sekretariat des Ordnungsamtes abgegeben werden.
Zu den nötigen Daten gehören der Name des Anmelders, die Art des Grundstückes (bebaut, Hof oder Hausgarten, Kleingarten oder Gartenanlage), Straße und Hausnummer des Grundstückes sowie der beabsichtigte Brenntermin inklusive zweier Ausweichtermine. Die verantwortliche Behörde für die Brenntage sei das Landratsamt Nordhausen. Wir nehmen lediglich die Anzeige entgegen, um sie dann an das Landratsamt weiter zu leiten, so Wengler.
Wengler weist ebenso darauf hin, dass die Anzeige mindestens zwei Tage vor dem eigentlichen Termin des Verbrennens zu erfolgen hat. Somit ist die Anzeige letztmalig am 26. März für den 28. März möglich.
Formulare gibt es im Bürgerservice der Stadtverwaltung und am Informationsstand im Rathaus-Foyer. Das Formular kann auch über das Internet www.nordhausen.de , ausgefüllt und online abgesendet werden. Um das Dokument aufzurufen reicht ein "Klick" auf Logo "Brenntage" auf der Startseite.
Autor: nnzMit Blick auf die Brenntage, an denen im Landkreis Nordhausen vom 15. bis zum 28. März 2008 unbelasteter Bau- und Strauchschnitt verbrannt werden kann, verweist der Nordhäuser Ordnungsamtsleiter Holger Wengler auf die Möglichkeiten für die Bürger der Stadt Nordhausen und der eingemeindeten Ortsteile, das Abrennen mindestens zwei Tage vorher anzuzeigen.
Wengler: Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Feuer anzuzeigen: Zum einen telefonisch über die Service Nummer des Ordnungsamtes (03631) 696 115, zum zweiten per Fax über die Nummer (03631) 696 832, zum dritten per E-Mail über die Adresse Ordnungsamt@nordhausen.de bzw. viertens schriftlich an die Adresse Stadt Nordhausen, Ordnungsamt, Markt 15, 99734 Nordhausen. Die Anzeige kann auch in die Briefkästen am Rathaus eingeworfen- bzw., in der Poststelle des Rathauses oder im Sekretariat des Ordnungsamtes abgegeben werden.
Zu den nötigen Daten gehören der Name des Anmelders, die Art des Grundstückes (bebaut, Hof oder Hausgarten, Kleingarten oder Gartenanlage), Straße und Hausnummer des Grundstückes sowie der beabsichtigte Brenntermin inklusive zweier Ausweichtermine. Die verantwortliche Behörde für die Brenntage sei das Landratsamt Nordhausen. Wir nehmen lediglich die Anzeige entgegen, um sie dann an das Landratsamt weiter zu leiten, so Wengler.
Wengler weist ebenso darauf hin, dass die Anzeige mindestens zwei Tage vor dem eigentlichen Termin des Verbrennens zu erfolgen hat. Somit ist die Anzeige letztmalig am 26. März für den 28. März möglich.
Formulare gibt es im Bürgerservice der Stadtverwaltung und am Informationsstand im Rathaus-Foyer. Das Formular kann auch über das Internet www.nordhausen.de , ausgefüllt und online abgesendet werden. Um das Dokument aufzurufen reicht ein "Klick" auf Logo "Brenntage" auf der Startseite.
