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Satzung wurde geändert

Freitag, 26. April 2002, 14:28 Uhr
Nordhausen (nnz). Im Landratsamt Nordhausen tagten heute die Vertreter des Rettungsdienstzweckverbandes Nordhausen. Auf der Tagesordnung standen einige durchaus interessante Beschlüsse.


Beschlossen wurde unter anderem die diesjährige Haushaltssatzung des Verbandes. Aus diesem Grund wurde auch mit einer verkürzten Frist eingeladen. Das Papier weist unter anderem Erträge und Aufwendungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro aus. Eine Kreditaufnahme ist für dieses Jahr nicht vorgesehen.

Weiterhin standen Änderungsbeschlüsse zur Verbandssatzung auf der Tagesordnung. So musste ein Beschluß vom 15. Februar 2002 wieder aufgehoben werden. Den hatte das Landesverwaltungsamt Weimar vor allem bezüglich des Paragraphen 9 als rechtlich bedenklich eingestuft, in erster Linie was die Verteilung der Leistungen im bodengebundenen Rettungsdienst unter den Verbandsmitgliedern betrifft. Darin moniert die Weimarer Behörde, dass die beabsichtigte Vorgehensweise zur Schaffung eines staatlichen Monopols im Bereich der Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes führt.

Dadurch hätten andere Leistungserbringer außerhalb des Zweckverbandes mit Zutrittsbeschränkungen zu rechnen. Das LVA verweist unter anderem auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2000.
Autor: nnz

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