Bei Bausparkassen schlichtet eine Frau
Freitag, 12. April 2002, 09:28 Uhr
Nordhausen (nnz). Eine Fortentwicklung ist aus dem Bereich des Schlichtungswesens bei Geldhäusern zu berichten. nnz nahm bisher die Sparkassen und Volksbanken unter die Lupe.
Nachdem sich jüngst die Volks- und Raiffeisenbanken einen Rechtsgelehrten als Ombudsmann sicherten, zog nun auch der Verband der Privaten Bausparkassen nach. Im Gegensatz zu der bisherigen Gepflogenheit fiel dessen Wahl allerdings auf eine Frau: Heidi Lambert-Lang, ehemalige Richterin am Bundesgerichtshof, wurde für das Amt der Ombudsfrau gewonnen. Sie gehörte 20 Jahre dem höchsten Gericht an und war dort im 5. Zivilsenat eingebunden, der vor allem für Grundstücksrecht zuständig ist.
Die erfahrene Fachjuristin sei die erste Frau, die im Finanzdienstleistungsgewerbe überregional die Position des Mittlers bekleidet, betont die Lobby. Jeder Kunde einer privaten Bausparkasse kann sich also künftig an Lambert-Lang wenden. Der Service ist kostenlos. Die Anliegen sind schriftlich beim Verband der Privaten Bausparkassen, Kundenbeschwerdestelle, Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin, einzureichen. Die Abteilung ist mit einem Juristen besetzt. Es empfiehlt sich, möglichst umfassende Unterlagen einzureichen, um das Verfahren zu beschleunigen. Bei Erfordernis werden dann zusätzliche Informationen bei den Kunden angefordert.
Wird die Beschwerde als zulässig und begründet befunden, verlangt der Jurist eine Stellungnahme der betroffenen Bausparkasse. Wenn diese der Beschwer nicht unmittelbar abhilft, wird die Ombudsfrau eingeschaltet. Das anschließende Verfahren läuft grundsätzlich schriftlich. Der Schlichterspruch von Lambert-Lang ist für die betroffene Bausparkasse binden, sofern der Wert des Streitgegenstandes 5000 Euro nicht übersteigt. Nicht bindend aber ist er für den Kunden. Wenn der mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er vor Gericht ziehen. Während des Verfahrens verjähren Ansprüche der Kunden nicht.
Die privaten Bausparinstitute verfügen nach Angaben des Verbands derzeit über ca. 20 Millionen Bausparverträge. Im vergangenen Jahr registrierte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen etwa 50 Beschwerden.
Autor: nnzNachdem sich jüngst die Volks- und Raiffeisenbanken einen Rechtsgelehrten als Ombudsmann sicherten, zog nun auch der Verband der Privaten Bausparkassen nach. Im Gegensatz zu der bisherigen Gepflogenheit fiel dessen Wahl allerdings auf eine Frau: Heidi Lambert-Lang, ehemalige Richterin am Bundesgerichtshof, wurde für das Amt der Ombudsfrau gewonnen. Sie gehörte 20 Jahre dem höchsten Gericht an und war dort im 5. Zivilsenat eingebunden, der vor allem für Grundstücksrecht zuständig ist.
Die erfahrene Fachjuristin sei die erste Frau, die im Finanzdienstleistungsgewerbe überregional die Position des Mittlers bekleidet, betont die Lobby. Jeder Kunde einer privaten Bausparkasse kann sich also künftig an Lambert-Lang wenden. Der Service ist kostenlos. Die Anliegen sind schriftlich beim Verband der Privaten Bausparkassen, Kundenbeschwerdestelle, Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin, einzureichen. Die Abteilung ist mit einem Juristen besetzt. Es empfiehlt sich, möglichst umfassende Unterlagen einzureichen, um das Verfahren zu beschleunigen. Bei Erfordernis werden dann zusätzliche Informationen bei den Kunden angefordert.
Wird die Beschwerde als zulässig und begründet befunden, verlangt der Jurist eine Stellungnahme der betroffenen Bausparkasse. Wenn diese der Beschwer nicht unmittelbar abhilft, wird die Ombudsfrau eingeschaltet. Das anschließende Verfahren läuft grundsätzlich schriftlich. Der Schlichterspruch von Lambert-Lang ist für die betroffene Bausparkasse binden, sofern der Wert des Streitgegenstandes 5000 Euro nicht übersteigt. Nicht bindend aber ist er für den Kunden. Wenn der mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er vor Gericht ziehen. Während des Verfahrens verjähren Ansprüche der Kunden nicht.
Die privaten Bausparinstitute verfügen nach Angaben des Verbands derzeit über ca. 20 Millionen Bausparverträge. Im vergangenen Jahr registrierte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen etwa 50 Beschwerden.
