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Erfahrungen der Praxis nutzen

Donnerstag, 20. Dezember 2007, 14:43 Uhr
Die Geschäftsleitung der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) reagiert auf das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Mehrere Landkreise hatten gegen die bisherige Form der Betreuung von Hilfebedürftigen geklagt.


Nach Ansicht von Geschäftsführer Hans-Georg Müller sei das Urteil so ausgefallen, wie es erwartet worden war. Der Gesetzgeber soll bis Ende 2010 eine neue Organisationsform für die Grundsicherung umsetzen.

Bis dahin ist klar: Das heutige Urteil wird keinerlei Auswirkungen auf die Arbeit der ARGE sowie auf die Empfänger des Arbeitslosengeldes II im Landkreis Nordhausen haben. Vielmehr wird in der Nordhäuser Arbeitsgemeinschaft die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass bei der Etablierung neuer Strukturen die Erfahrungen aus der bisherigen Praxis einfließen werden. So sollten nach Meinung von Müller und seines Stellvertreters Matthias Stiel die Betreuung der Hilfebedürftigen und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II sowie der Kosten der Unterkunft in einer Behörde gebündelt bleiben.

Eine getrennte Trägerschaft würde bedeuten, dass die Hilfebedürftigen zum Beispiel Leistungen auf Arbeitslosengeld und Arbeitsförderung bei der Agentur für Arbeit und Anträge auf Kosten der Unterkunft beim kommunalen Träger jeweils getrennt stellen müssen. Dieses kostet zusätzliche Zeit und bedeutet weitere Wege für die Hilfebedürftigen und ein erhöhter Verwaltungsaufwand zwischen beiden Behörden.
Autor: nnz

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