Widersprüchliches
Mittwoch, 12. Dezember 2007, 08:35 Uhr
Wo eine Behörde Bescheide verschickt, da ist auch mit Widersprüchen zu rechnen. Das ist bei kommunalen Verwaltungen nicht anders als bei der Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaft des Landkreis Nordhausen. Die nnz mit Zahlen und Daten...
Die Widersprüche können entweder beim jeweiligen Mitarbeiter der ARGE zu Pro-tokoll gegeben oder schriftlich (per Brief, Fax, Email) eingereicht werden. In jedem Fall erhält der Hilfebedürftige eine Eingangsbestätigung. Die Palette der Gründe, warum ein Widerspruch eingelegt wird, ist vielfältig. Sie richten sich gegen die Höhe der Kosten der Unterkunft und Heizung sowie die Anrechnung von Einkommen. Hier sind insbesondere Aufhebungs- und Erstattungsbescheide Angriffspunkte.
Für die Bearbeitung eines Widerspruchs hat die Behörde drei Monate Zeit. Ist der Hilfebedürftige mit der Entscheidung der Widerspruchsstelle nicht einverstanden, dann geht das Verfahren zum Sozialgericht in Nordhausen. Hier kommt es in der Regel vor dem Kammertermin zu einem so genannten Erörterungstermin.
Der Richter macht in einer nichtöffentlichen Sitzung Vorschläge für eine gütliche Einigung. In mehr als der Hälfte der Fälle wird dem Klagenden die Aussichtslosigkeit seiner Klage begründet, dann wird diese in den meisten Fällen auch zurückgezogen. So kommt es, dass aus Sicht der ARGE das Sozialgericht relativ wenig Urteile fällt.
In diesem Jahr sind bei der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen mehr als 2.100 Widersprüche eingegangen. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt einen deutlich steigenden Trend an.
Ähnlich verhält es sich mit den Klagen. Waren es im vergangenen Jahr noch 178, so stieg die Zahl bis Anfang Dezember bereits auf 247. Insgesamt konnten in die-sem Jahr 192 Klagen aus dem Zeitraum 2005 bis 2007 erledigt werden.
Autor: nnzDie Widersprüche können entweder beim jeweiligen Mitarbeiter der ARGE zu Pro-tokoll gegeben oder schriftlich (per Brief, Fax, Email) eingereicht werden. In jedem Fall erhält der Hilfebedürftige eine Eingangsbestätigung. Die Palette der Gründe, warum ein Widerspruch eingelegt wird, ist vielfältig. Sie richten sich gegen die Höhe der Kosten der Unterkunft und Heizung sowie die Anrechnung von Einkommen. Hier sind insbesondere Aufhebungs- und Erstattungsbescheide Angriffspunkte.
Für die Bearbeitung eines Widerspruchs hat die Behörde drei Monate Zeit. Ist der Hilfebedürftige mit der Entscheidung der Widerspruchsstelle nicht einverstanden, dann geht das Verfahren zum Sozialgericht in Nordhausen. Hier kommt es in der Regel vor dem Kammertermin zu einem so genannten Erörterungstermin.
Der Richter macht in einer nichtöffentlichen Sitzung Vorschläge für eine gütliche Einigung. In mehr als der Hälfte der Fälle wird dem Klagenden die Aussichtslosigkeit seiner Klage begründet, dann wird diese in den meisten Fällen auch zurückgezogen. So kommt es, dass aus Sicht der ARGE das Sozialgericht relativ wenig Urteile fällt.
In diesem Jahr sind bei der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen mehr als 2.100 Widersprüche eingegangen. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt einen deutlich steigenden Trend an.
Ähnlich verhält es sich mit den Klagen. Waren es im vergangenen Jahr noch 178, so stieg die Zahl bis Anfang Dezember bereits auf 247. Insgesamt konnten in die-sem Jahr 192 Klagen aus dem Zeitraum 2005 bis 2007 erledigt werden.
