Volksbegehren gestoppt (3)
Donnerstag, 06. Dezember 2007, 14:45 Uhr
nnz und kn hatten gestern über die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes berichtet, das Volksbegehren zu stoppen. Jetzt haben wir weitere Stellungnahmen...
Birgit Keller (LINKE):
Eine Regierung, die gegen ihr eigenes Volk klagt, gehört abgewählt, so Birgit Keller in einer ersten Reaktion auf die gestrige Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts in Weimar. Vor der Klage der Thüringer Landesregierung sammelte allein der Nordhäuser Trägerkreis Hunderte Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens.
Immerhin haben sich 4 von 9 Richtern des Verfassungsgerichts nicht für eine generelle Ablehnung des Begehrens entschieden und drei dieser vier Richter legten dazu je ein eigenes Minderheitenvotum vor, in denen die Entscheidung der Mehrheit teilweise ungewöhnlich hart kritisiert wird. Das lässt die Vermutung zu, dass das Volk vielleicht doch nicht ganz so falsch lag.
Da sich der Trägerkreis heute für einen erneuten Anlauf im kommenden Frühjahr entschieden hat, sagte die Nordhäuser LINKE bereits jetzt jede Unterstützung zu. Die Hürden für Volksbegehren sind in Thüringen höher als in jedem anderen Bundesland und trotzdem hat die CDU-Landesregierung ganz offensichtlich Angst, dass sich weit mehr als 220.000 Bürgerinnen und Bürger gegen die Familienoffensive der Landesregierung wenden könnten. Es kann nicht sein..., so Keller weiter, ...dass den Familien zwar gesetzlich legitimiert in die Taschen gegriffen wird, aber Mitdenken und Mitwirken durch die Landesregierung vor dem Verfassungsgericht beklagt wird und somit gegen den Willen des Volkes gehandelt wird.
Für den Trägerkreis – Ralph Lenkert
Nur wenige Stunden nach Verkündung des Urteils zum Volksbegehren für eine Bessere Familienpolitik entschied sich der Trägerkreis einstimmig dafür, das Gesetzgebungsverfahren zur Sicherung der Grundschulhorte und der Kindergärten auf zwei Ebenen voranzutreiben. Erstens: wir bitten die Landtagsopposition, unseren Gesetzentwurf nun zügig und ungekürzt in den Landtag einzubringen, erklärte Ralph Lenkert, der Sprecher der Initiative. Lenkert begründete diesen Schritt mit dem Zustand der Kitas. Seit 2006 erleben wir dort einen katastrophalen Personaleinbruch, der nicht länger verantwortbar ist. Außerdem wollen wir nun die Nagelprobe machen, wie die CDU zum Thema Gebührenfreiheit von Kitas in Wirklichkeit steht. Der Sprecher betonte, dass der Landtag einen Gesetzentwurf jederzeit einbringen, überarbeiten und beschließen könne ohne dabei den erheblichen Beschränkungen zu unterliegen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger Thüringens beim Durchführen eines Volksbegehrens zu kämpfen hätten.
Zum Zweiten beschloss der Trägerkreis, den Gesetzentwurf in den kommenden Wochen nach den Vorgaben des Gerichtes zu überarbeiten. Für den Fall, dass sich die CDU Mehrheit einer Korrektur ihrer gescheiterten Familienpolitik verweigert, müssen wir das Volksbegehren zügig neu starten, betonte Lenkert. Dann aber brauche der Trägerkreis jede helfende Hand und erneut viele Spenden. Die Klage der Landesregierung hat unsere Rücklagen aufgezehrt, bitte helft alle mit, damit wir auch weiter für unserer Kinder kämpfen können, so der Appell des Sprechers.
Spendenkonto: Empfänger: TLfK e.V.; Kto: 130076180; BLZ: 82051000; Spk. Mittelthüringen; Verwendungszweck: Volksbegehren
Autor: nnzBirgit Keller (LINKE):
Eine Regierung, die gegen ihr eigenes Volk klagt, gehört abgewählt, so Birgit Keller in einer ersten Reaktion auf die gestrige Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts in Weimar. Vor der Klage der Thüringer Landesregierung sammelte allein der Nordhäuser Trägerkreis Hunderte Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens.
Immerhin haben sich 4 von 9 Richtern des Verfassungsgerichts nicht für eine generelle Ablehnung des Begehrens entschieden und drei dieser vier Richter legten dazu je ein eigenes Minderheitenvotum vor, in denen die Entscheidung der Mehrheit teilweise ungewöhnlich hart kritisiert wird. Das lässt die Vermutung zu, dass das Volk vielleicht doch nicht ganz so falsch lag.
Da sich der Trägerkreis heute für einen erneuten Anlauf im kommenden Frühjahr entschieden hat, sagte die Nordhäuser LINKE bereits jetzt jede Unterstützung zu. Die Hürden für Volksbegehren sind in Thüringen höher als in jedem anderen Bundesland und trotzdem hat die CDU-Landesregierung ganz offensichtlich Angst, dass sich weit mehr als 220.000 Bürgerinnen und Bürger gegen die Familienoffensive der Landesregierung wenden könnten. Es kann nicht sein..., so Keller weiter, ...dass den Familien zwar gesetzlich legitimiert in die Taschen gegriffen wird, aber Mitdenken und Mitwirken durch die Landesregierung vor dem Verfassungsgericht beklagt wird und somit gegen den Willen des Volkes gehandelt wird.
Für den Trägerkreis – Ralph Lenkert
Nur wenige Stunden nach Verkündung des Urteils zum Volksbegehren für eine Bessere Familienpolitik entschied sich der Trägerkreis einstimmig dafür, das Gesetzgebungsverfahren zur Sicherung der Grundschulhorte und der Kindergärten auf zwei Ebenen voranzutreiben. Erstens: wir bitten die Landtagsopposition, unseren Gesetzentwurf nun zügig und ungekürzt in den Landtag einzubringen, erklärte Ralph Lenkert, der Sprecher der Initiative. Lenkert begründete diesen Schritt mit dem Zustand der Kitas. Seit 2006 erleben wir dort einen katastrophalen Personaleinbruch, der nicht länger verantwortbar ist. Außerdem wollen wir nun die Nagelprobe machen, wie die CDU zum Thema Gebührenfreiheit von Kitas in Wirklichkeit steht. Der Sprecher betonte, dass der Landtag einen Gesetzentwurf jederzeit einbringen, überarbeiten und beschließen könne ohne dabei den erheblichen Beschränkungen zu unterliegen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger Thüringens beim Durchführen eines Volksbegehrens zu kämpfen hätten.
Zum Zweiten beschloss der Trägerkreis, den Gesetzentwurf in den kommenden Wochen nach den Vorgaben des Gerichtes zu überarbeiten. Für den Fall, dass sich die CDU Mehrheit einer Korrektur ihrer gescheiterten Familienpolitik verweigert, müssen wir das Volksbegehren zügig neu starten, betonte Lenkert. Dann aber brauche der Trägerkreis jede helfende Hand und erneut viele Spenden. Die Klage der Landesregierung hat unsere Rücklagen aufgezehrt, bitte helft alle mit, damit wir auch weiter für unserer Kinder kämpfen können, so der Appell des Sprechers.
Spendenkonto: Empfänger: TLfK e.V.; Kto: 130076180; BLZ: 82051000; Spk. Mittelthüringen; Verwendungszweck: Volksbegehren
