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Rente doch noch erhöhen?

Mittwoch, 05. Dezember 2007, 11:46 Uhr
„Für Ingenieure eine Rentenerhöhung möglich ..“ so oder ähnlich ging es durch die Medien. Aber mancher hat frustriert aufgegeben. Woran lag es? Wir haben nach gehakt…


Es gab ein Urteil des Bundessozialgerichts zum Thema: Jahresendprämie, AZ: B 4RS 4/06 R, laut dem auch die Jahresendprämie des ingenieurtechnisches Personals zur Rentenberechnung herangezogen werden muss. Allerdings mit zwei entscheidenden Haken:
Die erhaltene Höhe der Jahresendprämie muss nachgewiesen werden können.

Das ingenieurtechnische Personal musste in eines der vielen Zusatzversorgungssysteme für technische oder wissenschaftliche Intelligenz der damaligen DDR eingezahlt haben, welche nicht mit der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) identisch waren, was viele Antragsteller vermuteten und auf Ablehnung trafen.

Kyffhäuser Nachrichten sprach heute mit Frau Reinisch vom Lohnarchiv der GVV in Sondershausen, die bestätigte, dass keine Unterlagen über die Auszahlung der Jahresendprämie geführt werden, weil diese ja nicht rentenversicherungspflichtig waren.

Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Bergmannstreuegeld, AZ: L 4RA 134/ 02 lässt aber für den oben genannten Personenkreis Hoffnung aufkommen. Das Bergmannstreuegeld war bisher auch nicht in die Rentenberechnung einbezogen worden. Das Landgericht stellte aber das Bergmannstreuegeld der Jahresendprämie gleich.

Laut Frau Reinisch sind auch bereits von der Deutsche Rentenversicherung Bund
Versorgungsträger für Zusatzversorgungssysteme Anfragen zur Höhe des Bergarbeitertreuegeldes gekommen. Und die dort gezahlten Beträge können auch vom Lohnarchiv ermittelt werden.

Im Telefongespräch riet Frau Reinisch, dass der betroffene Personenkreis so einen Antrag bei der Deutsche Rentenversicherung Bund Versorgungsträger für Zusatzversorgungssysteme stellen sollte, auch wenn sie keinen Erfolg garantieren kann.

Dem kann man nur zustimmen. Auch hinsichtlich des Erfolges gibt es noch viele Haken, da es noch jede Menge zusätzliche Stichtagsfragen gibt und die Klausel nicht konkret genug geregelt ist, wonach der Ingenieur „Einfluss auf die Produktion haben musste“. Auch wenn wegen dieser teils noch nicht endgültig rechtlich geklärter Probleme ein Erfolg nicht garantiert werden kann, sollte man nicht freiwillig auf die Möglichkeit der Rentenerhöhung verzichten.

In Anlehnung verschiedener Vorschläge, die für gleichgelagerte Eisenbahner entwickelt wurden, schlägt Kyffhäuser Nachrichten diese Version eines Antrages vor.

Vorschlag Musterbrief:

Klaus Mustermann
Mustermanngasse 13
13130 Musterhausen

Musterhausen, den


Deutsche Rentenversicherung Bund
Versorgungsträger für Zusatzversorgungssysteme
Hirschbergerstraße 4
10317 Berlin



Antrag auf Überprüfung und
gegebenenfalls um Neuberechnung der Kontenklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Berechnung meiner gesetzlichen Rente wurde der Arbeitsverdienst auf der Grundlage der eingereichten SV-Ausweise, der Arbeitsverdienstbescheinigung und der im Versicherungskonto festgestellten Einkommen ermittelt.

In diesen Unterlagen fehlt jedoch die „Zusätzliche Belohnung an Bergarbeiter“.

Als Mitarbeiter des ehemaligen Kaliwerkes … erhielt ich gemäß den maßgebenden Vorschriften eine zusätzliche Belohnung.

Lohnunterlagen liegen noch bei der Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung
von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH, 99706 Sondershausen.


Nach dem Urteil des Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern - L4RA 13402, vom 10.11.2004 – gehört diese zusätzliche Belohnung zum anrechenbaren Arbeitsentgelt.

Ich bitte Sie um die Überprüfung und gegebenenfalls um Neuberechnung meiner Rente. Sofern die Überprüfung und Neuberechnung zu einer niedrigeren Rente führt, ist dieser Antrag hinfällig.

Ich bin damit einverstanden, dass dieser Antrag bis zum Abschluss von Musterverfahren ruht.

Für Ihre Bemühungen danke ich und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen

............................................
Max Mustermann
Autor: khh

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