Richter Kropp: Die Dampfmaschine
Montag, 03. Dezember 2007, 12:52 Uhr
Viele Zeitgenossen sind dermaßen gutgläubig, dass es manchmal geradezu unverständlich ist. Da werden unzählige Verträge abgeschlossen, ohne dass man diese bedienen kann oder persönliche Daten leichtfertig an Dritte weitergegeben. Ein solcher Fall beschäftigte nunmehr das Amtsgericht Sondershausen...
Lena B. (Name geändert) hatte im Jahr 2006 mit einer Firma einen Arbeitsvertrag geschlossen. Sie hatte dieser Firma, die sich auf den Ebay-Handel spezialisiert hatte, eine Kopie ihres Personalausweises und ihre Bankverbindung überlassen. Daraufhin wurden unter ihrem Namen ein Ebay-Account eröffnet und mit Dritten Kaufverträge abgeschlossen. Auf ihrem Konto eingehende Gelder überwies sie dann auf ein Konto in der Ukraine. Hierfür erhielt sie einen Obulus.
Dies ging nur eine Zeit gut, bis ein Ebay-Kunde aus Dresden bei dem Account der B. eine Dampfmaschine bestellte, die es natürlich in Bad Frankenhausen nicht gab. Auch hier wurde der Kaufpreis von 1.250 Euro an die B. und von dieser an die ukrainische Verbindung überwiesen. Der Kunde aus Dresden hat jedoch die Dampfmaschine nicht gesehen.
Daraufhin beauftragte er eine Anwaltskanzlei, um seine Rechte durchzusetzen. Immerhin habe die B., über deren Account das Geschäft lief, einen Rechtsschein dafür gesetzt, dass sie den Vertrag abwickeln würde und könnte. Zudem habe sie fahrlässigerweise Kundengelder an Dritte in der Ukraine weitergeleitet. Deswegen sei der Zahlbetrag zurückzuerstatten.
Amtsrichter Gerald Fierenz vom Sondershäuser Amtsgericht hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen und die B. zur Rückzahlung des Geldbetrages verurteilt. Auch die B. zeigte vor Gericht ein Einsehen. Ihr Schlußsatz vor Gericht, sie habe zu spät gemerkt, hintergangen worden zu sein, kam für die Frau allerdings zu spät.
Vor solchen Vertragsgestaltungen, die im Kyffhäuserkreis immer wieder vorkommen, kann nur gewarnt werden: Niemals sollten persönliche Daten an Dritte weitergegeben werden. Auch der Transfer von Geldern nach Osteuropa müsste für jeden Bürger ein Hinweis sein, dass es bei dem Vertrag nicht mit rechten Dingen zugeht.
Autor: nnzLena B. (Name geändert) hatte im Jahr 2006 mit einer Firma einen Arbeitsvertrag geschlossen. Sie hatte dieser Firma, die sich auf den Ebay-Handel spezialisiert hatte, eine Kopie ihres Personalausweises und ihre Bankverbindung überlassen. Daraufhin wurden unter ihrem Namen ein Ebay-Account eröffnet und mit Dritten Kaufverträge abgeschlossen. Auf ihrem Konto eingehende Gelder überwies sie dann auf ein Konto in der Ukraine. Hierfür erhielt sie einen Obulus.
Dies ging nur eine Zeit gut, bis ein Ebay-Kunde aus Dresden bei dem Account der B. eine Dampfmaschine bestellte, die es natürlich in Bad Frankenhausen nicht gab. Auch hier wurde der Kaufpreis von 1.250 Euro an die B. und von dieser an die ukrainische Verbindung überwiesen. Der Kunde aus Dresden hat jedoch die Dampfmaschine nicht gesehen.
Daraufhin beauftragte er eine Anwaltskanzlei, um seine Rechte durchzusetzen. Immerhin habe die B., über deren Account das Geschäft lief, einen Rechtsschein dafür gesetzt, dass sie den Vertrag abwickeln würde und könnte. Zudem habe sie fahrlässigerweise Kundengelder an Dritte in der Ukraine weitergeleitet. Deswegen sei der Zahlbetrag zurückzuerstatten.
Amtsrichter Gerald Fierenz vom Sondershäuser Amtsgericht hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen und die B. zur Rückzahlung des Geldbetrages verurteilt. Auch die B. zeigte vor Gericht ein Einsehen. Ihr Schlußsatz vor Gericht, sie habe zu spät gemerkt, hintergangen worden zu sein, kam für die Frau allerdings zu spät.
Vor solchen Vertragsgestaltungen, die im Kyffhäuserkreis immer wieder vorkommen, kann nur gewarnt werden: Niemals sollten persönliche Daten an Dritte weitergegeben werden. Auch der Transfer von Geldern nach Osteuropa müsste für jeden Bürger ein Hinweis sein, dass es bei dem Vertrag nicht mit rechten Dingen zugeht.
