Groß wie Tennisbälle
Freitag, 30. November 2007, 11:00 Uhr
Nicht nur Zigaretten, kubanische Zigarren oder Drogen werden durch Thüringen geschmuggelt. Es dürfen auch schon mal Böller sein, die Beamte des Zolls bei ihren Kontrollen finden...
In einem Kleintransporter wurden bei einer Kontrolle auf einem Rastplatz an der Autobahn 4 Nähe Chemnitz in dieser Woche durch Zollbeamte der Mobilen Kontrollgruppe Chemnitz 1.044 Feuerwerkskörper sichergestellt. Die Chinaböller sind groß wie Tennisbälle und jeder einzelne weist ein Gewicht von rund 300 Gramm auf. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Dresden übernommen. Nach Angaben des osteuropäischen Transporteurs seien die aus China kommenden Böller für den belgischen Markt bestimmt gewesen.
Aber, sowohl die Einfuhr als auch die Durchfuhr derartiger Feuerwerkskörper erfordert eine entsprechende Erlaubnis, in deren Besitz der Fahrer nicht war. Des Weiteren besaß er auch keinen Berechtigungsnachweis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und auch am Fahrzeug war nicht die notwendige Gefahrgut-Kennzeichnung vorhanden.
Aus diesem Grund wurde gegen den 49-jährigen Transporteur ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die zuständige Staatsanwaltschaft erließ bereits gestern die Anordnung zur Vernichtung der Böller, die durch Spezialisten der sächsischen Polizei vorgenommen wird.
Autor: nnzIn einem Kleintransporter wurden bei einer Kontrolle auf einem Rastplatz an der Autobahn 4 Nähe Chemnitz in dieser Woche durch Zollbeamte der Mobilen Kontrollgruppe Chemnitz 1.044 Feuerwerkskörper sichergestellt. Die Chinaböller sind groß wie Tennisbälle und jeder einzelne weist ein Gewicht von rund 300 Gramm auf. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Dresden übernommen. Nach Angaben des osteuropäischen Transporteurs seien die aus China kommenden Böller für den belgischen Markt bestimmt gewesen.
Aber, sowohl die Einfuhr als auch die Durchfuhr derartiger Feuerwerkskörper erfordert eine entsprechende Erlaubnis, in deren Besitz der Fahrer nicht war. Des Weiteren besaß er auch keinen Berechtigungsnachweis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und auch am Fahrzeug war nicht die notwendige Gefahrgut-Kennzeichnung vorhanden.
Aus diesem Grund wurde gegen den 49-jährigen Transporteur ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die zuständige Staatsanwaltschaft erließ bereits gestern die Anordnung zur Vernichtung der Böller, die durch Spezialisten der sächsischen Polizei vorgenommen wird.

