Selbstbedienung im Landratsamt?
Dienstag, 26. März 2002, 09:34 Uhr
Nordhausen (nnz). Gestern hatte die nnz über einen Eklat in der Führungsspitze des Landratsamtes berichtet. Dabei ging es um Vorwürfe der drei Beigeordneten zu Höhergruppierungen bei Beamten. Heute folgen weitere Details.
Die nnz berichtete auch von einem Brief, den Loni Grünwald (PDS), Matthias Jendricke und Winfried Theuerkauf (beide SPD) an Mitglieder des Kreistages geschrieben hatten. Datiert ist das Schreiben auf den 19. März. Inhalt sind unter anderem rechtswidrige Beförderungen von Beamten. So sei Ende Februar unter anderem eine Beförderung einer Mitarbeiterin in eine höhere Besoldungsgruppe vorgenommen worden. Die Beförderung soll zum 1. April wirksam werden.
Für keine der Höherstufungen existieren im Stellenplan des Landkreises Nordhausen Planstellen mit den entsprechenden höheren Einstufungen, heißt es in dem Brief. Als das Beförderungsvorhaben bekannt wurde, hat Matthias Jendricke sein Veto in einer Hausmitteilung dem Landrat mitgeteilt. Jendricke mahnte an, den Stellenplan einzuhalten. Auch Loni Grünwald reagierte einen Tag später in ähnlicher Richtung. Trotzdem wurden ohne weitere Rücksprache die Ernennungen vollzogen. Begründet wurde die Beförderung von Mitarbeiterin mit der seit Beginn dieses Jahres übernommenen Leitung des Fachbereiches Innerer Service.
Dazu heißt es in dem der nnz vorliegenden Schreiben: Offenbar hat Frau H. allein aus dem höheren Verantwortungsbereich die Schlußfolgerung gezogen, nahezu automatisch in eine höhere Besoldungsgruppe gelangen zu können. Unter Umgehung des Verwaltungsverfahrensgesetz hat Frau H. sodann ihre eigene Beförderung vorangetrieben. Der Landrat hätte an dieser Stelle dafür Sorge tragen müssen, dass Frau H. in der Angelegenheit der eigenen Beförderung nicht selbst tätig wird bzw. eigene Schritte unternimmt. ... Zudem hatte man den Eindruck, dass insbesondere die Leiterin des FG Personal, Frau Bierschenk, in der Sache erheblich unter Druck stand, die Angelegenheit in jedem Fall im Sinn von Frau H. durchziehen zu müssen.
Zwischenzeitlich soll der Landrat erklärt haben, die Beförderung der Mitarbeiterin rückgängig machen zu wollen. In zwei anderen Fällen (Namen sind der nnz bekannt) sei eine Rücknahme der Höherstufungen nicht möglich. Somit bliebe immerhin eine notwendige Stellenplanänderung in zwei Fällen übrig. Was die Beigeordneten nun von Landrat Joachim Claus und den Mitgliedern des Kreistages fordern, darüber wird nnz in den kommenden Tagen berichten.
Autor: nnzDie nnz berichtete auch von einem Brief, den Loni Grünwald (PDS), Matthias Jendricke und Winfried Theuerkauf (beide SPD) an Mitglieder des Kreistages geschrieben hatten. Datiert ist das Schreiben auf den 19. März. Inhalt sind unter anderem rechtswidrige Beförderungen von Beamten. So sei Ende Februar unter anderem eine Beförderung einer Mitarbeiterin in eine höhere Besoldungsgruppe vorgenommen worden. Die Beförderung soll zum 1. April wirksam werden.
Für keine der Höherstufungen existieren im Stellenplan des Landkreises Nordhausen Planstellen mit den entsprechenden höheren Einstufungen, heißt es in dem Brief. Als das Beförderungsvorhaben bekannt wurde, hat Matthias Jendricke sein Veto in einer Hausmitteilung dem Landrat mitgeteilt. Jendricke mahnte an, den Stellenplan einzuhalten. Auch Loni Grünwald reagierte einen Tag später in ähnlicher Richtung. Trotzdem wurden ohne weitere Rücksprache die Ernennungen vollzogen. Begründet wurde die Beförderung von Mitarbeiterin mit der seit Beginn dieses Jahres übernommenen Leitung des Fachbereiches Innerer Service.
Dazu heißt es in dem der nnz vorliegenden Schreiben: Offenbar hat Frau H. allein aus dem höheren Verantwortungsbereich die Schlußfolgerung gezogen, nahezu automatisch in eine höhere Besoldungsgruppe gelangen zu können. Unter Umgehung des Verwaltungsverfahrensgesetz hat Frau H. sodann ihre eigene Beförderung vorangetrieben. Der Landrat hätte an dieser Stelle dafür Sorge tragen müssen, dass Frau H. in der Angelegenheit der eigenen Beförderung nicht selbst tätig wird bzw. eigene Schritte unternimmt. ... Zudem hatte man den Eindruck, dass insbesondere die Leiterin des FG Personal, Frau Bierschenk, in der Sache erheblich unter Druck stand, die Angelegenheit in jedem Fall im Sinn von Frau H. durchziehen zu müssen.
Zwischenzeitlich soll der Landrat erklärt haben, die Beförderung der Mitarbeiterin rückgängig machen zu wollen. In zwei anderen Fällen (Namen sind der nnz bekannt) sei eine Rücknahme der Höherstufungen nicht möglich. Somit bliebe immerhin eine notwendige Stellenplanänderung in zwei Fällen übrig. Was die Beigeordneten nun von Landrat Joachim Claus und den Mitgliedern des Kreistages fordern, darüber wird nnz in den kommenden Tagen berichten.
