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Richter Kropp: Zwei Brüder!

Montag, 26. November 2007, 09:58 Uhr
Als der Bundesgesetzgeber vor nicht allzu langer Zeit das Gewaltschutzgesetz schuf, dachte er an prügelnde Ehemänner und deren mißhandelte Ehepartner. Aufgrund der Gleichstellung eheähnlicher Verhältnisse erfolgte eine Ausdehnung auch auf Beziehungen außerhalb der Ehe. Dies führte zu einem kuriosen Fall, den das Amtsgericht Sondershausen jetzt zu entscheiden hatte...


Beppo B. aus Greußen (Namen geändert) ist dem örtlichen Gerichtsvollzieher aufgrund seiner finanziellen Probleme schon seit längerem bekannt. Zahlreiche Schulden liefen auf, der Stromversorger kündigte das Vertragsverhältnis, für seine Wohnung drohte die Kündigung. Da bot es sich an, dass man zum Bruder nach Greußen ziehen konnte. Bruno B. nahm Beppo auch bereitwillig in familiärer Verbundenheit auf. Jedoch gestaltete sich das Verhältnis mit der Zeit immer schwieriger. Am 21.07.2007 tickte jedoch Beppo auf dem Weg vom Einkauf wieder einmal aus. Ohne Grund fing er an, seinen Bruder auf offener Straße mit Faustschlägen in das Gesicht zu traktieren.

Der stark verletzte Bruno B. machte das einzig richtige: Er suchte sogleich einen findigen Rechtsanwalt auf, der sich auskannte. Schnell wurde ein Antrag nach dem auch für solche Fälle zuständigem Gewaltschutzgesetz gestellt. So landete die Akte auf dem Tisch von Familienrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht. Der beendete im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes rasch das Zusammenwohnen der beiden Brüder. Beppo B. muss die Wohnung sofort verlassen und darf sich seinem Bruder bis auf 50 Meter nicht mehr nähern.

So fand das Zusammenwohnen der ungleichen Brüder aus Greußen ein schnelles Ende. Was aus einer Schuldensituation eines Bruders begann und zur Aufnahme in der Wohnung des anderen führte, endete vor dem Sondershäuser Amtsgericht.

Denn dort wurde noch zur Hauptsache verhandelt – sollte eigentlich, doch Beppo B. hat das Verfahren akzeptiert und ist freiwillig ausgezogen. So war nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden, die natürlich der Störer zu tragen hatte. Auch hier gilt: Niemand muss es sich gefallen lassen, verprügelt zu werden, nicht einmal vom eigenen Bruder.
Autor: nnz

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