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nnz-Forum: Zwei Meinungen

Donnerstag, 22. November 2007, 17:38 Uhr
Die nnz hatte von neuen Möglichkeiten der Knochendichtemessung am Nordhäuser Südharz-Krankenhausen berichtet. Dazu gibt es jetzt im Forum der nnz eine Anmerkung eines niedergelassenen Mediziners mit einer Antwort aus dem Südharz-Krankenhaus.


Die Aussage von Herrn Dr. A. Malich in der nnz am 12.11.2007 führt zu Missverständnissen bei Patienten und Ärzten.

Herr Dr. A. Malich schreibt, dass zu dieser Messung nur noch ein Überweisungsschein des behandelnden Arztes notwendig sei. Dies ist nicht richtig. Es gibt keine generelle Abrechnung der Knochendichtemessung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen.

Im Jahr 2001 wurde durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ein Beschluss zur Knochendichtemessung gefasst. Dieser Beschluss beinhaltet, dass nur Patienten mit einem Knochenbruch ohne Unfall- oder Sturzursache im Zusammenhang mit einer Osteoporose zu Lasten der gesetzlichen Kassen gemessen werden dürfen.

Alle Knochendichtemessungen, die aus anderen Gründen durchgeführt werden, müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. An diese gesetzliche Vorgabe sind alle Leistungserbringer (Kollegen, die eine Knochendichtemessung durchführen) gebunden.

Es sei mir gestattet darauf hinzuweisen, dass seit Jahren die Osteoporose nicht nur diagnostiziert wird, sondern diese Patienten vorwiegend im ambulanten Bereich behandelt und betreut werden. Aus diesem Grund wurde schon im Jahr 2001 durch meine Initiative ein Osteoporose-Qualitätszirkel in der Region Nordhausen gegründet. Hier arbeiten verschiedene Fachgruppen, wie z. B. Orthopäden, Gynäkologen, Internisten, Rheumatologen und Hausärzte fachübergreifend zusammen, um eine leitliniengerechte Versorgung der Osteoporosepatienten umsetzen zu können.

Zusätzlich gibt es im Krankenhausbereich, wie im Fachkrankenhaus für Orthopädie in Bleicherode moderne Diagnose- und operative Verfahren zur Behandlung von Folgezuständen durch Wirbelkörperfrakturen. Seit Jahrzehnten besteht ein gemeinsames Ringen vor allem der ambulant niedergelassenen Kollegen zur Verbesserung der Versorgungssituation von Osteoporosepatienten. Diese Erkrankung wird zu 90 % aller Fälle mit einer mehrjährigen Therapie behandelt.
Dr. med. Gerd Mackerodt, Nordhausen

Die nnz gab Dr. Ansgar Malich die Gelegenheit eines Statements:
Die Einlassung von Herrn Mackerodt ist einerseits zwar nicht falsch, sagt aber auch nur die halbe Wahrheit. Ganze diagnoserelevante Krankheitsgruppen sind völlig ausgeblendet worden, so zum Beispiel alle Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, die entweder durch die Krankheit oder deren Therapie eine Knochenproblematik aufweisen.

Außerdem gibt es sehr wohl Spielraum bei Einzelfallentscheidungen. Die rechtliche Situation der IgEL-Röntgenleistungen ist außerdem durchaus umstritten, steht sie doch im Widerspruch zum §23 RöV (rechtfertigende Indikation der Röntgenuntersuchung). Die Zielrichtung ist klar, die Konkurrenz ist unbeliebt und soll so irritiert werden.
Dr. Ansgar Malich, Chefarzt des Radiologischen Institutes
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnz

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