Fusion wurde deutlich abgelehnt
Donnerstag, 21. März 2002, 08:18 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Der Kreistag des Kyffhäuserkreises beschäftigte sich gestern unter anderem mit neuen Strukturen für das Kreiskrankenhaus in Sondershausen. Auch das Südharz-Krankenhaus spielte dabei ein nicht unwesentliche Rolle.
nnz hatte in den zurückliegenden Tagen mehrfach exklusiv über die Diskussion um die Zukunft der Sondershäuser Einrichtung berichtet. Vor allem von Sondershäuser Kommunalpolitikern - dem Dreigestirn Kreyer, Hauskeller und Schreier - wurde ein Zusammengehen mit dem Südharz-Krankenhaus in Nordhausen favorisiert. In der vergangenen Woche hatte sich der Sondershäuser Stadtrat auch entsprechend dazu positioniert.
Im Kreistag des Kyffhäuserkreises fand diese Position keine Zustimmung. Ähnlich erging es der Vorlage der Kreisverwaltung. Dafür konnten sich die Kreisräte des Nachbarkreises für den Vorschlag der CDU-Fraktion erwärmen. Die christdemokratischen Fraktionäre wollten mit ihrer Beschlussvorlage ermöglichen, dass das Krankenhaus mit seinen 300 Mitarbeitern weiterhin lebensfähig ist. Vor allem, so Fraktionschef Steffen Peschke, solle die Zukunft der Sondershäuser Einrichtung im Landkreis geklärt werden. An einer zu realisierenden Ausschreibung der Anteile der neuen gGmbH könne sich dann selbstverständlich auch die Südharz-Krankenhaus gGmbH beteiligen. Bei der Entscheidung hinsichtlich der Ausschreibung bekäme nicht der den Zuschlag, der die meiste Kohle auf den Tisch lege, sondern der das vernünftigste Konzept anbiete.
Schließlich stimmten 20 Kreisräte der CDU (inklusive Landrat Hengstermann), zwei FDP und fünf von SPD und PDS für den christdemokratischen Vorschlag. Steffen Peschke hat der nnz den Beschlusstext zukommen lassen:
Gegenstand der Vorlage:
Zukunft des Kyffhäuserkreiskrankenhauses
Einbringer:
CDU-Fraktion im Kreistag des Kyffhäuserkreises
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gründung der gGmbH sind zusätzliche Kosten zu erwarten. Innerhalb des ersten Jahres des Bestehens der gGmbH dürften sich wegen der Gültigkeit des § 613 a BGB (Betriebsübergang) keine bedeutsamen finanziellen Auswirkungen ergeben. Nach Findung eines Mitgesellschafters kann mit Einnahmeerhöhungen und Ausgabereduzierungen gerechnet werden.
Beschlußvorschlag:
1.Der Kreistag beschließt die Umwandlung des Eigenbetriebes Kyffhäuserkreis-Krankenhaus rückwirkend zum 01.01.2002 in die Kyffhäuserkrankenhaus gGmbH. Als Organe der Gesellschaft sollen die Gesellschafterversammlung, ein Aufsichtsrat und eine Geschäftsführung eingerichtet werden. Dazu wird der Landrat beauftragt, alle erforderlichen Schritte vorzubereiten und dem Kreistag einen Gesellschaftsvertrag zur Beschlußfassung vorzulegen.
2.Der Landkreis wird mindestens 50,00 % der Gesellschaftsanteile veräußern. Als Termin dafür wird der 31.12.2002 vorgesehen. Dazu wird der Landrat beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten. Der Ausschreibungstext ist dem Kreistag zur gleichen Sitzung, welche über den Gesellschaftsvertrag beschließt, zur Zustimmung vorzulegen.
3.Die Ausschreibung soll Interessenten auffordern, neben einem Kaufpreisangebot oder alternativer Finanzierungsangebote für die Gesellschaftsanteile ein verbindliches Konzept für die weitere Entwicklung der Kyffhäuserkrankenhaus gGmbH vorzulegen. In diesem Konzept sollen Aussagen zu folgenden Sachverhalten getroffen werden:
- Erhalt des Krankenhauses in der bisherigen Größe mit den Fachdisziplinen Chirurgie, Inneres, Gynäkologie und Geriatrie
- Entwicklung weiterer Fachdisziplinen
- Sicherung vorhandener Arbeitsplätze
- Vorstellungen für Maßnahmen im investiven Bereich
- Zusammenarbeit mit der in Bad Frankenhausen ansässigen DRK-Manniske-Krankenhaus gGmbH.
Die Ausschreibung soll auch zum Ausdruck bringen, daß der Kreistag Kaufpreisangebot oder alternative Finanzierungsangebote und vorgeschlagenes Konzept gleichwertig zur Entscheidung über die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen heranzieht.
4.Unmittelbar nach Gründung der Kyffhäuserkrankenhaus gGmbH (Eintragung im Handelsregister) wird die Ausschreibung durchgeführt. Über das Ergebnis der Ausschreibung, die Vergabe, wird der Kreistag entscheiden.
Autor: nnznnz hatte in den zurückliegenden Tagen mehrfach exklusiv über die Diskussion um die Zukunft der Sondershäuser Einrichtung berichtet. Vor allem von Sondershäuser Kommunalpolitikern - dem Dreigestirn Kreyer, Hauskeller und Schreier - wurde ein Zusammengehen mit dem Südharz-Krankenhaus in Nordhausen favorisiert. In der vergangenen Woche hatte sich der Sondershäuser Stadtrat auch entsprechend dazu positioniert.
Im Kreistag des Kyffhäuserkreises fand diese Position keine Zustimmung. Ähnlich erging es der Vorlage der Kreisverwaltung. Dafür konnten sich die Kreisräte des Nachbarkreises für den Vorschlag der CDU-Fraktion erwärmen. Die christdemokratischen Fraktionäre wollten mit ihrer Beschlussvorlage ermöglichen, dass das Krankenhaus mit seinen 300 Mitarbeitern weiterhin lebensfähig ist. Vor allem, so Fraktionschef Steffen Peschke, solle die Zukunft der Sondershäuser Einrichtung im Landkreis geklärt werden. An einer zu realisierenden Ausschreibung der Anteile der neuen gGmbH könne sich dann selbstverständlich auch die Südharz-Krankenhaus gGmbH beteiligen. Bei der Entscheidung hinsichtlich der Ausschreibung bekäme nicht der den Zuschlag, der die meiste Kohle auf den Tisch lege, sondern der das vernünftigste Konzept anbiete.
Schließlich stimmten 20 Kreisräte der CDU (inklusive Landrat Hengstermann), zwei FDP und fünf von SPD und PDS für den christdemokratischen Vorschlag. Steffen Peschke hat der nnz den Beschlusstext zukommen lassen:
Gegenstand der Vorlage:
Zukunft des Kyffhäuserkreiskrankenhauses
Einbringer:
CDU-Fraktion im Kreistag des Kyffhäuserkreises
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gründung der gGmbH sind zusätzliche Kosten zu erwarten. Innerhalb des ersten Jahres des Bestehens der gGmbH dürften sich wegen der Gültigkeit des § 613 a BGB (Betriebsübergang) keine bedeutsamen finanziellen Auswirkungen ergeben. Nach Findung eines Mitgesellschafters kann mit Einnahmeerhöhungen und Ausgabereduzierungen gerechnet werden.
Beschlußvorschlag:
1.Der Kreistag beschließt die Umwandlung des Eigenbetriebes Kyffhäuserkreis-Krankenhaus rückwirkend zum 01.01.2002 in die Kyffhäuserkrankenhaus gGmbH. Als Organe der Gesellschaft sollen die Gesellschafterversammlung, ein Aufsichtsrat und eine Geschäftsführung eingerichtet werden. Dazu wird der Landrat beauftragt, alle erforderlichen Schritte vorzubereiten und dem Kreistag einen Gesellschaftsvertrag zur Beschlußfassung vorzulegen.
2.Der Landkreis wird mindestens 50,00 % der Gesellschaftsanteile veräußern. Als Termin dafür wird der 31.12.2002 vorgesehen. Dazu wird der Landrat beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten. Der Ausschreibungstext ist dem Kreistag zur gleichen Sitzung, welche über den Gesellschaftsvertrag beschließt, zur Zustimmung vorzulegen.
3.Die Ausschreibung soll Interessenten auffordern, neben einem Kaufpreisangebot oder alternativer Finanzierungsangebote für die Gesellschaftsanteile ein verbindliches Konzept für die weitere Entwicklung der Kyffhäuserkrankenhaus gGmbH vorzulegen. In diesem Konzept sollen Aussagen zu folgenden Sachverhalten getroffen werden:
- Erhalt des Krankenhauses in der bisherigen Größe mit den Fachdisziplinen Chirurgie, Inneres, Gynäkologie und Geriatrie
- Entwicklung weiterer Fachdisziplinen
- Sicherung vorhandener Arbeitsplätze
- Vorstellungen für Maßnahmen im investiven Bereich
- Zusammenarbeit mit der in Bad Frankenhausen ansässigen DRK-Manniske-Krankenhaus gGmbH.
Die Ausschreibung soll auch zum Ausdruck bringen, daß der Kreistag Kaufpreisangebot oder alternative Finanzierungsangebote und vorgeschlagenes Konzept gleichwertig zur Entscheidung über die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen heranzieht.
4.Unmittelbar nach Gründung der Kyffhäuserkrankenhaus gGmbH (Eintragung im Handelsregister) wird die Ausschreibung durchgeführt. Über das Ergebnis der Ausschreibung, die Vergabe, wird der Kreistag entscheiden.
