Brauchbarer Kompromiss
Dienstag, 06. November 2007, 09:56 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz/kn). Der Kreisverband Nordhausen/Kyffhäuser des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) hat die Ankündigung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe begrüßt, dass es zu ersten Beschlüssen bei der Reform der Erbschaftsteuer kommen kann.
Nach dem hin und her der letzten Wochen, ist es jetzt wichtig, dass der Mittelstand wieder Planungssicherheit bekommt, sagte Beiersdorf,
Kreisgeschäftsführer des BVMW für den Landkreis Nordhausen und den Kyffhäuserkreis.
Der Mittelstandsverband unterstützt zwar nach wie vor das 10x10-Modell, nach dem sich die Erbschaftsteuer bei Fortführung des Unternehmens über zehn Jahre mit jeweils zehn Prozent degressiv auf Null abbaut, aber auch mit der derzeit geplanten 70-Prozent-Regelung könne der deutsche Mittelstand leben. Danach sollen Unternehmensnachfolgern bei Fortführung des Betriebs für mindestens sieben Jahre etwa 70 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen werden.
Nicht akzeptabel sei allerdings die geplante Änderung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.
Wurde bislang nach den Steuerbilanzwerten eines Betriebes bemessen, so soll die Bewertung eines Unternehmens zukünftig nach dessen Verkehrswert erfolgen. Dadurch könne es zu einem bis zu zehnfachen Wert als Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer kommen. Diese Mehrbelastung ist untragbar und gefährdet die Investitionsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, so Beiersdorf.
Autor: nnzNach dem hin und her der letzten Wochen, ist es jetzt wichtig, dass der Mittelstand wieder Planungssicherheit bekommt, sagte Beiersdorf,
Kreisgeschäftsführer des BVMW für den Landkreis Nordhausen und den Kyffhäuserkreis.
Der Mittelstandsverband unterstützt zwar nach wie vor das 10x10-Modell, nach dem sich die Erbschaftsteuer bei Fortführung des Unternehmens über zehn Jahre mit jeweils zehn Prozent degressiv auf Null abbaut, aber auch mit der derzeit geplanten 70-Prozent-Regelung könne der deutsche Mittelstand leben. Danach sollen Unternehmensnachfolgern bei Fortführung des Betriebs für mindestens sieben Jahre etwa 70 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen werden.
Nicht akzeptabel sei allerdings die geplante Änderung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.
Wurde bislang nach den Steuerbilanzwerten eines Betriebes bemessen, so soll die Bewertung eines Unternehmens zukünftig nach dessen Verkehrswert erfolgen. Dadurch könne es zu einem bis zu zehnfachen Wert als Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer kommen. Diese Mehrbelastung ist untragbar und gefährdet die Investitionsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, so Beiersdorf.
