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Neue Form der Förderung

Montag, 05. November 2007, 13:00 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Katalog für Leistungen der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) für die Beschäftigung ist seitens des Gesetzgebers in den zurückliegenden Wochen deutlich erweitert worden. Dazu wurde der Paragraph 16 a in das Sozialgesetzbuch II aufgenommen...


Mit einem Zuschuss für Arbeitgeber soll der Einstieg von Langzeitarbeitslosen gefördert werden, bei denen alle bisherigen Vermittlungs- und Betreuungsangebote nicht das erwartete Ergebnis zeigten. Das große Ziel, das hinter dieser Maßnahme steckt, formuliert ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller folgendermaßen: „Mit Hilfe dieses Angebotes wollen wir auch diese Menschen in eine vernünftige Arbeit, sprich, in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitverhältnis vermitteln.“

Innerhalb einer ersten Phase wird es durch die Fallmanager einen Auswahlprozeß geben, dem sich ein Aktivierungsteil anschließen wird. Diese Phase endet mit einer Feststellung, dass die betroffenen Frauen und Männern als geeignet erscheinen, in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Bis zum 31. März 2008 ist eine Vermittlung nur zu sozialen Trägern möglich. Im Landkreis Nordhausen sind das unter anderen der Horizont e.V. oder die Lift gGmbH.

Ab dem 1. April 2008 wird eine Vermittlung auch in wirtschaftliche Unternehmen möglich sein. Voraussetzung der Förderung ist jedoch die Zahlung von tariflichen oder ortsüblichen Löhnen und Gehältern. Die ARGE wird dem Arbeitgeber über zwei Jahre hinweg 75 Prozent der Lohnkosten zuschießen. Hinzu kommt eine Pauschale für Kosten der Weiterbildung und Qualifizierung des Eingestellten in Höhe von rund 200 Euro im Monat.
Autor: nnz

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