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Satzungen nur noch in 200 Exemplaren

Montag, 11. März 2002, 15:42 Uhr
Nordhausen (nnz). Wie soll künftig mit Wiederbesetzungen im Landratsamt umgegangen werden? Wie eigentlich ist eine Wiederbesetzungssperre zu definieren? Mit diesen und anderen spannenden Fragen beschäftigte sich heute der Kreisausschuß.


Landrat Joachim Claus (CDU) will zur nächsten Kreistagssitzung unbedingt einen Grundsatzbeschluß. Der soll eine klare Definition zur Wiederbesetzung beinhalten. Einen Vorschlag hat die Verwaltung natürlich auch schon parat. Alle Wiederbesetzungen, die ohne zusätzliches Personal von außen realisiert werden müssen, befinden sich in der Zuständigkeit der Spitze der Kreisverwaltung. Gehen Entscheidungen darüber hinaus, dann sei auf jeden Fall der Kreisausschuß einzubeziehen. Damit zeigte sich Doris Apel (SPD) nicht ganz einverstanden. Sie forderte, dass diese Wiederbesetzungen auch dann ein Thema im Kreisausschuß sein müssten, wenn sich daraus Auswirkungen auf die Personalkosten ergeben würden.

Dann ging es weiterhin um die Veröffentlichung von Satzungen. Diese sollten nicht mehr in ihrer Gesamtheit in einem Anzeigenblatt veröffentlicht werden, sondern nur noch in einer Auflage von rund 200 Exemplaren gedruckt werden. Die Verteilung soll an den Personenkreis erfolgen, der sich tatsächlich dafür interessiert. Die Diskussion sei dazu noch nicht abgeschlossen. Die Veröffentlichungen könnten jedoch jederzeit in der Verwaltung eingesehen werden, zum Beispiel in der Pressestelle. In anderen Thüringer Landkreisen sei diese Verfahrensweise bereits gängig, argumentierte der erste Beigeordnete, Matthias Jendricke (SPD).

Auch die Entschädigung der Kreistagsmitglieder war Gegenstand der heutigen Erörterungen. Da die Zahl der kreislichen Einwohner unter die Marke von 100.000 gesunken sei, müssten die Mitglieder des Kreistages auf Entschädigungen verzichten, zum Beispiel bei den Kreistagssitzungen. Aber hier könne Abhilfe geschaffen werden, zum Beispiel könnte die Entschädigung künftig bei Fraktionssitzungen greifen. Für den Vertreter der CDU-Fraktion hatte das allerdings einen bitteren Beigeschmack, „derartige Kompensationsgeschäfte“ sollten nicht realisiert werden.
Autor: nnz

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