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Pflegesätze für die Menschenwürde

Montag, 11. März 2002, 13:01 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Würde des Menschen ist unantastbar. Gilt dieser erste Artikel des Grundgesetztes auch für Behinderte? nnz auf Spurensuche in Sundhausen.


In einem schönen Park in Sundhausen, in einem ehemaligen Schloß leben 20 mehrfach schwerst behinderte junge Erwachsene. Sie sind der „Rest“, die noch im Behindertenwohnheim der Nordthüringer Lebenshilfe betreut und versorgt werden, so gut es die Umstände zulassen. Die baulichen Umstände werden sich in den kommenden Wochen verändern, sie werden sich verbessern. Die behinderten Menschen werden mit ihren Betreuern in das neue Wohnheim „Am Förstemannpark“ umziehen (nnz berichtete über den Neubau bereits mehrfach).

Die personellen Umstände befinden sich in Sundhausen momentan am Rande einer Katastrophe und werden sich auch nach dem Umzug kaum wesentlich ändern. Das liegt vor allem an den Pflegesätzen, die der Freistaat Thüringen dieser Pflegestufe zukommen lässt. Gegenwärtig zahlt das Land rund 80 Euro pro Tag und Heimbewohner. Das hat diesen Tagesablauf für Bewohner und Betreuer zur Folge: Im Frühdienst sind drei Betreuer für zwölf schwerst mehrfach Behinderte verantwortlich. Ihr Behinderungsgrad bringt es mit sich, dass sie gesäubert, gewaschen, gefüttert, gewindelt werden müssen. Während des Nachmittags sieht es ähnlich aus. Die Mitarbeiter bringen zwar eine riesige Portion Engagement und eine besondere Motivation in ihren Job ein, doch für die eigentliche Arbeit mit den ihnen anvertrauten Menschen bleibt keine Zeit.

„Unsere Behinderten benötigen neben dem Essen natürlich auch eine besondere Einzelzuwendung“, beschreibt der Leiter der Einrichtung, Andreas Oehme, die Notwendigkeit gegenüber der nnz. Sie benötigen - aufgrund ihrer Behinderung - eine Betreuung, die ihnen die Teilnahme am Leben ermöglicht. Sie haben schlicht und einfach Anspruch auf den Artikel 1 des Grundgesetzes. Mit mehr Personal wäre eine intensivere „Beziehungsarbeit“ in Sundhausen möglich. Sie ist notwendig, um massive seelische Schäden zu verhindern. In Sundhausen stellt man sich die Frage, ob die Heimbewohner aus „Kostengründen dahin vegetieren müssen“.

Mit dem Einzug in das neue Heim wird sich der Pflegesatz voraussichtlich erhöhen, auf 132 Euro. Da kommt dann - rein rechnerisch - auf einen Heimbewohner 1,3 Pflegekräfte. In Bremen werden für diese Schwere der Behinderung 146 Euro je Heimbewohner gezahlt. Auf einen behinderten Menschen kommt in diesem Bundesland ein Mitarbeiter, rein rechnerisch. In Nordhausen legt man die Meßlatte nicht so hoch an. Der Wunsch: Je Schicht vier Mitarbeiter für 12 Heimbewohner, dann wäre nicht nur die physische Betreuung, sondern auch die seelische Betreuung abgesichert. Letztere lässt sich nicht in der Anzahl von verabreichten Essensportionen messen, sie ist aber messbar an einem Lächeln des Behinderten zu „seinem“ Betreuer.

Für die Mitarbeiter in Sundhausen ist es möglich, über Gesten oder Mimik in das Innenleben des behinderten Menschen zu schauen. Zufriedenheit ist eben nicht nur ein voller Magen oder eine saubere Windel, Zufriedenheit spiegelt sich auch in einem zärtlichen Streicheln oder im Pflücken von Blumen wider. Sie ist letztlich Ausdruck für ein Leben mit schwerster mehrfacher Behinderung, das aber in einer Würde, die im Grundgesetz der Bundesrepublik festgeschrieben wurde.
Autor: nnz

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