Des Bürgers Pflicht
Freitag, 26. Oktober 2007, 16:00 Uhr
Nordhausen (nnz). Was die Pflicht der Nordhäuser Bürger ist, das ist fein säuberlich in der Nordhäuser Stadtordnung festgeschrieben. Dazu gehört auch Arbeit mit dem Laub.
Das Amt für Umwelt und Grünordnung weist nochmals auf die übertragene Reinigungspflicht der Anlieger öffentlicher Straßen hin. Die Reinigungspflicht beinhaltet auch die Entfernung des Laubs von öffentlichen Verkehrsflächen, so Gabriele Sennecke vom städtischen Amt für Umwelt und Grünordnung. Unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht muss die durch nasses Laub auf einem Gehweg, einer Treppe oder einem Zugang verursachte Rutschgefahr beseitigt werden. Im Schadensfall haften die Reinigungspflichtigen.
Das Amt für Umwelt und Grünordnung wird deshalb in den nächsten Tagen verstärkt die Durchführung der Straßenreinigung kontrollieren. Werden säumige Grundstückseigentümer festgestellt, müssen diese mit einem Bußgeld rechnen.
Die Stadt Nordhausen bietet für die Laubberäumung auf öffentlichen Verkehrsflächen allerdings kostenlos Laubsäcke an. Dabei sollen die Anlieger nicht von ihrer Reinigungspflicht befreit werden. Vielmehr geht es darum, die Reinigungspflichtigen in Straßen mit erheblichem Baumbestand in ihrem Reinigungsbemühen zu unterstützen, sagte Frau Sennecke.
Darüber hinaus werde an etwa zwei Tagen in der Woche der reguläre Tourenplan ausgesetzt, um Kapazitäten zu schaffen, um in Straßen, die sich im Anschlussgebiet der maschinellen Straßenreinigung befinden und einen erheblichem Laubanfall aufweisen, das Laub zu saugen. Die Stadtwerke Nordhausen - Stadtwirtschaft GmbH saugt in den betreffenden Straßen das am Straßenrand durch Mitarbeiter des Umweltamtes gesammelte Laub mit Hilfe der Kehrmaschine auf. Das ist die effizienteste Art, um die Laubmassen in den Griff zu bekommen.
Die regelmäßige Abstimmung darüber, wann, wie und in welchen Straßen das Laub beräumt wird, erfolgt nach gemeinsamer Ortsbesichtigung mit dem Betriebsleiter Stadtwirtschaft GmbH, Frank Rumpf. Dabei sind der notwendige Reinigungsbedarf, der regelmäßig zu gewährleistende Reinigungszustand und die betrieblichen Erfordernisse zu berücksichtigen. In den letzten Jahren hat sich diese Verfahrensweise und die gute Zusammenarbeit mit der Stadtwirtschaft GmbH bewährt, so dass wir der Laubberäumung optimistisch entgegen sehen können, sofern jeder seinen Pflichten nachkommt, so Frau Sennecke.
Autor: nnzDas Amt für Umwelt und Grünordnung weist nochmals auf die übertragene Reinigungspflicht der Anlieger öffentlicher Straßen hin. Die Reinigungspflicht beinhaltet auch die Entfernung des Laubs von öffentlichen Verkehrsflächen, so Gabriele Sennecke vom städtischen Amt für Umwelt und Grünordnung. Unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht muss die durch nasses Laub auf einem Gehweg, einer Treppe oder einem Zugang verursachte Rutschgefahr beseitigt werden. Im Schadensfall haften die Reinigungspflichtigen.
Das Amt für Umwelt und Grünordnung wird deshalb in den nächsten Tagen verstärkt die Durchführung der Straßenreinigung kontrollieren. Werden säumige Grundstückseigentümer festgestellt, müssen diese mit einem Bußgeld rechnen.
Die Stadt Nordhausen bietet für die Laubberäumung auf öffentlichen Verkehrsflächen allerdings kostenlos Laubsäcke an. Dabei sollen die Anlieger nicht von ihrer Reinigungspflicht befreit werden. Vielmehr geht es darum, die Reinigungspflichtigen in Straßen mit erheblichem Baumbestand in ihrem Reinigungsbemühen zu unterstützen, sagte Frau Sennecke.
Darüber hinaus werde an etwa zwei Tagen in der Woche der reguläre Tourenplan ausgesetzt, um Kapazitäten zu schaffen, um in Straßen, die sich im Anschlussgebiet der maschinellen Straßenreinigung befinden und einen erheblichem Laubanfall aufweisen, das Laub zu saugen. Die Stadtwerke Nordhausen - Stadtwirtschaft GmbH saugt in den betreffenden Straßen das am Straßenrand durch Mitarbeiter des Umweltamtes gesammelte Laub mit Hilfe der Kehrmaschine auf. Das ist die effizienteste Art, um die Laubmassen in den Griff zu bekommen.
Die regelmäßige Abstimmung darüber, wann, wie und in welchen Straßen das Laub beräumt wird, erfolgt nach gemeinsamer Ortsbesichtigung mit dem Betriebsleiter Stadtwirtschaft GmbH, Frank Rumpf. Dabei sind der notwendige Reinigungsbedarf, der regelmäßig zu gewährleistende Reinigungszustand und die betrieblichen Erfordernisse zu berücksichtigen. In den letzten Jahren hat sich diese Verfahrensweise und die gute Zusammenarbeit mit der Stadtwirtschaft GmbH bewährt, so dass wir der Laubberäumung optimistisch entgegen sehen können, sofern jeder seinen Pflichten nachkommt, so Frau Sennecke.
