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nnz-Betrachtung: Wem nutzt es?

Donnerstag, 18. Oktober 2007, 15:20 Uhr
Nordhausen (nnz). Schon mehrfach hatte die nnz über die Querelen beim Bau eines neuen Discounters an der Nordhäuser Neustadtstraße berichtet. Die juristischen Scharmützel gehen munter weiter.


Im August hatte die nnz auf die unterschiedlichen Standpunkte des Investors und der Nordhäuser Stadtverwaltung aufmerksam gemacht. Die sind im Großen und Ganzen gleich geblieben. Noch vor etwas mehr als einer Woche hatte die städtische Dezernentin Inge Klaan (CDU) im Hauptausschuss klar gemacht, daß es eine Zu- und Abfahrt vom Markt auf die Arnoldstraße nicht geben könnte. Eine dreispurige Bundesstraße, eine Straßenbahn im Zweirichtungsverkehr, ein Fuß- und Radweg würden dem Ansinnen der Investoren im Wege stehen. Außerdem sei der Abstand zwischen der Magnet-Kreuzung und der nächsten Kreuzung an der Brücke der Einheit ziemlich kurz.

Und jeder vernünftig denkende Mensch ist in diesem Fall wohl der gleichen Ansicht wie die Verwalter der Rolandstadt. Zumal es eine Alternative als Zufahrt zum künftigen Plus-Markt gibt – von der Neustadtstraße her. Das aber ist den Investoren und dem Discounter nicht genug, auch wurden die Parkplätze so konzipiert, daß sie in Richtung Arnoldstraße „zeigen“. Der Plus-Markt, einst an der Europa-Kreuzung angesiedelt, will umziehen, die Kette will ein größeres Stück vom Kaufkraft-Konsum abbeißen. Und da scheint jedes Mittel recht zu sein. Wohl gemerkt, es sind rechtliche Mittel, die da angewendet werden. Anträge wurden gestellt, Widersprüche eingelegt. Der jüngste datiert vom 2. Oktober dieses Jahres. Aber es gibt auch schon mal indirekte Vorwürfe, wie sie in einem Brief an Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) zu lesen sind: „Mittlerweile drängt sich nicht nur dem juristischen Sachverstand, sondern auch dem Laien die Vermutung auf, daß der Erstbescheid der Stadt offensichtlich ausschließlich von politischen denn juristischen Argumenten getragen ist“, schreibt Rechtsanwalt Giehl.

Die Rechtsanwälte der Investoren verweisen auf Stellungnahmen des Nordthüringer Straßenbauamtes und sie bemühen die hohe Kunst der juristischen Formulierung. Ein Zitat: „Die Feststellung, das mit der geänderten Zufahrt verbundene ‚zusätzliche Verkehrsaufkommen’ führe zu einer ‚Verkehrsbehinderung’, ist ohne Aussagewert, denn in der Praxis ist mit jeder Grundstücksausfahrt eine potentielle Verkehrsbehinderung verbunden“. Ende des Zitats.

Das bedeutet doch für den Otto-Normal-Verbaucher die Gleichsetzung des Verkehrsaufkommens der Ausfahrt aus einem Einfamilienhaus-Grundstück mit der Ausfahrt aus dem Parkplatz eines Supermarktes.

Und wo ich gerade bei den ottonormalen Menschen – auch Verbraucher genannt – angekommen bin, noch ein Gedankengang. Mitte August vermutete Architekt Axel Neidt, daß der geplante Bau eines Einkaufszentrums am Nordhäuser Pferdemarkt der Grund für die Verhinderungstaktik der Stadtverwaltung sei. Das kann sein, muß aber nicht. Schaut man vom Standort des neuen Marktes in Richtung Süden, dann sind es keine dreihundert Meter Luftlinie bis zum Lidl oder bis zur Südharz-Galerie. Da bleiben für mich eigentlich nur zwei Fragen: 1. Wie viele Supermärkte braucht Nordhausen? 2. Wem nutzt die juristische Auseinandersetzung und der neue Markt wirklich?
Peter-Stefan Greiner
Autor: psg

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