nnz-online

Bundesumweltministerium: Vor allem Chancen

Freitag, 21. September 2007, 14:37 Uhr
Nordhausen (nnz). Im Landkreis Nordhausen wird derzeit mal offen, mal hinter der so genannten vorgehaltenen Hand über einen Naturpark Südharz diskutiert. Aber auch das Projekt eine Biosphärenreservates ist noch nicht vom politischen Tisch.


Katrin Göring-Eckardt (B90/Grüne) hatte dazu eine Anfrage an das zuständige Ministerium gestartet. Das Bundesumweltministerium unterstreicht in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten die vielfältigen Chancen für Landwirtschaft, Fremdenverkehr und Gewerbe in einem Biosphärenreservat Südharz. Dazu – betont das Ministerium – seien „bislang keine Kriterien bekannt geworden, die eine Ausweisung dieser Region als Biosphärenreservat grundsätzlich ausschließen.“

Katrin Göring-Eckardt, die grüne Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete, sieht sich damit in ihrem jahrelangen Einsatz für die Gipskarstregion bestätigt: „Häufig wurde von Gegnern eines Biosphärenreservates auf mögliche negative Folgen für Unternehmen und Landwirtschaft verwiesen“ sagt sie und fährt fort: „Jetzt hat das Bundesumweltministerium noch einmal unterstrichen: Ein Biosphärenreservat ist nicht nur die beste Möglichkeit für die einzigartige Natur, sondern bietet auch für die Wirtschaft sehr gute Perspektiven.“

Das Bundesumweltministerium weist in der Antwort auch nochmals auf ein Gutachten des Umweltbundesamtes hin: Danach sollen alle Absichten unterstützt werden, einen Antrag zur Anerkennung als Biosphärenreservat zu stellen. „Die Landesregierung sollte das jetzt endlich anerkennen“, fordert die Grünen-Politikerin. „Thüringen muss sich jetzt für ein länderübergreifendes Biosphärenreservat einsetzen. Damit kann die Natur geschützt und den Menschen im Südharz auch eine Möglichkeit für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben werden.“

Wer genau nachlesen will, hier die komplette Antwort aus Berlin.
Autor: nnz

Downloads:

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de