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Richter Kropp: Eine Frage des Umgangs

Montag, 17. September 2007, 12:13 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Angelika (Namen geändert) ist mit ihrem kleinen sechs Jahre alten Patrick erst vor kurzem in den Kyffhäuserkreis gezogen. Ursprünglich haben sie mit Ben, dem Vater von Patrick, im Süden der Republik gelebt. Angelika und Ben haben sich erst kürzlich, 2006, getrennt, der Vater ist im Westen geblieben. Jetzt suchte Ben Kontakt mit seinem Jungen und die Schwierigkeiten begannen...


Familienrichter Christian Kropp vom Amtsgericht Sondershausen kann über zahlreiche solcher Fälle berichten. „Die Fälle mit Westbezug haben am Amtsgericht zugenommen,“ so Kropp. Auf der einen Seite gibt es Schwierigkeiten für den Vater, regelmäßig nach Thüringen zu fahren. Allein die einfache Fahrtstrecke beträgt im vorliegenden Fall 600 km, die Fahrtzeit sechs Stunden für die einfache Strecke. Das bedeutet für einen Wochenendumgang mit dem Kind viel Auto zu fahren.

Ben hat im vorliegenden Verfahren einen längerfristigen Urlaub in den Ferien beantragt. Hiermit war Angelika nicht einverstanden. Das kleine Kind kenne den Vater nicht mehr und müsse sich erst langsam an ihn gewöhnen. Prinzipiell habe sie nichts gegen einen kurzzeitigen Umgang des Vaters mit seinem Kind, und zwar alle 14 Tage am Wochenende. Damit hat wieder Ben wegen seiner Fahrtstrecke Probleme.

Ein schwieriger Fall für den Sondershäuser Familienrichter, der das Verfahren nach Anhörung der Parteien, des Jugendamtes und einer Verfahrenspflegerin jetzt entschieden hat. Die Entscheidung sieht vor, dass Ben Patrick einmal im Monat besuchen kann, im Oktober zu den Thüringer Herbstferien dann eine ganze Woche lang. Da der Vater arbeitslos ist, ist es zwar für ihn ein Problem, die Fahrten zu finanzieren. Er kann aber auch länger im Kyffhäuserkreis bleiben, wo seine Eltern noch leben und er somit eine Übernachtungsmöglichkeit hat. „Der Wegzug der Familie und die Entfernung zum Vater ist nicht das Problem des Kindes“, so Amtsrichter Kropp. Entscheidend sei allein das Kindeswohl. Die Entscheidung ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnz

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