Feuer dürfen brennen
Freitag, 14. September 2007, 12:56 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Herbst steht vor der Tür und damit das Vergnügen der Kleingärtner ihre Abfälle verbrennen zu dürfen. Wann das im Landkreis Nordhausen erlaubt ist, das hat Ihre nnz erfahren.
Die Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung (PflanzAbfV) erlaubt das Verbrennen von unbelasteten Baum- und Strauchschnitt. Die Landkreise bzw. kreisfreien Städte sind für die Festsetzung der Zeiten zuständig. Im Landkreis Nordhausen sind die Brenntage für die Zeit vom 15. bis 28. Oktober festgelegt.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nordhausen weist jedoch darauf hin, dass eine Verwertung pflanzlicher Abfälle gesetzlichen Vorrang vor der Beseitigung durch Verbrennen hat. Es sollte deshalb immer geprüft werden, ob eine Eigenverwertung oder Anlieferung zur Grünabfallentsorgung erfolgen kann.
Wer jedoch die Brenntage nutzen möchte, hat folgendes zu beachten: Der geplante Brenntermin, einschließlich Ausweichtermin, ist zwei Tage vorher beim örtlich zuständigen Ordnungsamt der Stadt/der Gemeinde anzuzeigen. Es darf nur trockener, unbelasteter Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Es dürfen durch das Verbrennen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarn eintreten.
Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe (häusliche Abfälle, Reifen, Öle, Fette u.ä.) benutzt werden. Im Kernbereich von Ortschaften ist das Verbrennen untersagt, da in der Regel dort die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, z.B. 100 m zu Betrieben, die brennbare Flüssigkeiten lagern oder verarbeiten, 50 m zu öffentlichen Straßen und 5 m zu Grundstücksgrenzen.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft wird entsprechende Kontrollen durchführen, da es erfahrungsgemäß immer wieder zu Ordnungswidrigkeiten kommt. Zudem wurde für den Zeitraum der Brenntage ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, telefonisch zu erreichen außerhalb der Dienstzeiten unter 0174/3051146, während der Dienstzeiten unter 03631/911 346.
Autor: nnzDie Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung (PflanzAbfV) erlaubt das Verbrennen von unbelasteten Baum- und Strauchschnitt. Die Landkreise bzw. kreisfreien Städte sind für die Festsetzung der Zeiten zuständig. Im Landkreis Nordhausen sind die Brenntage für die Zeit vom 15. bis 28. Oktober festgelegt.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nordhausen weist jedoch darauf hin, dass eine Verwertung pflanzlicher Abfälle gesetzlichen Vorrang vor der Beseitigung durch Verbrennen hat. Es sollte deshalb immer geprüft werden, ob eine Eigenverwertung oder Anlieferung zur Grünabfallentsorgung erfolgen kann.
Wer jedoch die Brenntage nutzen möchte, hat folgendes zu beachten: Der geplante Brenntermin, einschließlich Ausweichtermin, ist zwei Tage vorher beim örtlich zuständigen Ordnungsamt der Stadt/der Gemeinde anzuzeigen. Es darf nur trockener, unbelasteter Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Es dürfen durch das Verbrennen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarn eintreten.
Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe (häusliche Abfälle, Reifen, Öle, Fette u.ä.) benutzt werden. Im Kernbereich von Ortschaften ist das Verbrennen untersagt, da in der Regel dort die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, z.B. 100 m zu Betrieben, die brennbare Flüssigkeiten lagern oder verarbeiten, 50 m zu öffentlichen Straßen und 5 m zu Grundstücksgrenzen.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft wird entsprechende Kontrollen durchführen, da es erfahrungsgemäß immer wieder zu Ordnungswidrigkeiten kommt. Zudem wurde für den Zeitraum der Brenntage ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, telefonisch zu erreichen außerhalb der Dienstzeiten unter 0174/3051146, während der Dienstzeiten unter 03631/911 346.
