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Richter Kropp: Telefonmißbrauch

Montag, 10. September 2007, 16:42 Uhr
Sondershausen (nnz). In den Zeiten moderner Kommunikation nehmen Telefonate rasant zu, obwohl die Leute sich eigentlich immer weniger zu sagen haben. So verwundert es nicht, dass viele Leute in ihrer Langeweile Kontakt nach außen, auch zur Polizei, suchen. Da wird gerne mal der Notruf wegen Bagatellen angewählt.

Der Mißbrauch des polizeilichen Notrufes ist in Deutschland eine Straftat. Durch solche unnötigen Anrufe wird die Leitung blockiert, und es besteht die Gefahr, dass in wirklicher Not der Hilfesuchende nicht durchdringen kann.

Mit Anrufen der unschönen Art hatte es jetzt eine junge Beamtin der Polizeiinspektion Kyffhäuser zu tun. Achtmal innerhalb weniger Stunden rief der siebzehnjährige Ringo B. (Name geändert) bei ihr über den Notruf an und beschwerte sich über einen angeblich falsch parkenden Lastkraftwagen. Bei einem der Anrufe titulierte er die Beamtin mit sexistischen Gossenworten, von denen „dumme Sau“ noch das Harmloseste war. Auch sein Vater, der dreiundvierzigjährige Baptist B. mischte sich ein und beleidigte die Dame mit den gleichen Worten.

Ein Fall für das Sondershäuser Amtsgericht und Jugendrichter Christian Kropp, wo das Verfahren landete. Zu Beginn der Verhandlung versuchte Baptist B., Kropp wegen Befangenheit abzulehnen, da der Richter ihn schon mehrfach verurteilt habe. Der Antrag brachte jedoch keinen Erfolg. Tatsächlich waren Vater und Sohn mehrfach vorbestraft, auch einschlägig wegen des Mißbrauchs von Notrufen und Beleidigung. Baptist B. stand zudem zweimal unter laufender Bewährung. Für Baptist war dieses Verfahren nun auch die Endstation: drei Monate Freiheitsstrafe lautete das Urteil. Wer mehrfach Beamten beleidige und das Telefon für solche nicht mehr harmlosen Scherze mißbrauche, der habe in Freiheit nichts verloren, so Amtsrichter Kropp.

Ringo B. kam mit Arbeitsstunden und einer Betreuungsweisung noch etwas Glimpflicher davon. Es bleibt zu hoffen, dass der junge Mann nicht dem Beispiel seines zwölffach vorbestraften Vaters folgt. Im Termin hatten sich beide bei der Beamtin entschuldigt, was aber eher halbherzig herauskam. Baptist B. hat gegen das Urteil sofort Berufung eingelegt.
Autor: nnz

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