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Doch volle Pendlerpauschale?

Sonntag, 09. September 2007, 17:54 Uhr
Nordhausen (js) Steuerzahler können sich womöglich bald wieder die Pendlerpauschale für den gesamten Arbeitsweg auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dazu informiert nnz

Das Bundesfinanzministerium erwägt nun offenbar doch Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Rechtmäßigkeit der gekürzten Pendlerpauschale
Ministeriumssprecher Torsten Albig sagte der "Berliner Zeitung", es sei "vorstellbar", dass die Pauschale auch für die ersten 20 Kilometer des Arbeitswegs auf der Steuerkarte 2007 eingetragen werden könne. Kommende Woche würden Steuerexperten von Bund und Ländern darüber beraten. Er warnte aber vor der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht werde die Kappung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklären. Er sei überzeugt, dass die Karlsruher Richter die Kappung nicht für verfassungswidrigen erklären würden.

Nach den Zweifeln des Bundesfinanzhofs an der Kürzung der Pendlerpauschale hatten zuletzt auch Koalitionspolitiker wieder Front gegen die Verschlechterungen für Arbeitnehmer gemacht. Die Steuergewerkschaft fordert, alle Steuerbescheide für 2007 als "vorläufig" einzustufen. Ansonsten drohe eine Flut von Widersprüchen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hält die Kürzung der Pauschale nach wie vor für verfassungsgemäß. Bestätigt sieht er sich dadurch, dass "drei von fünf Finanzgerichten entschieden haben, dass es verfassungskonform ist, die Fahrtkosten zur Arbeit nicht mehr als Werbungskosten anzusehen und nur noch in Härtefällen unter die Arme zu greifen", sagte er der "Neuen Westfälischen Rundschau".

Die endgültige Entscheidung fällt wohl erst im kommenden Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht. Laut Statistischem Bundesamt sind rund 16 Millionen Bürger von den Kürzungen der Pauschale betroffen.
Autor: js

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