nnz-online

Krankenversicherung für Studenten

Freitag, 07. September 2007, 08:02 Uhr
Nordhausen (nnz). Wer sich jetzt fürs Wintersemester einschreiben will, braucht nicht nur Personalausweis und Abiturzeugnis, auch eine Krankenversicherung ist nötig. Wer nicht mehr bei den Eltern versichert ist, muß ab sofort mehr dafür bezahlen.

Viele Studienanfänger, die im Wintersemester 2007/2008 ihre ersten Vorlesungen und Kurse an den Fachhochschulen, Universitäten oder Berufsakademien belegen, schreiben sich jetzt ein. Die Techniker Krankenkasse (TK) in Thüringen weist darauf hin, dass für die Immatrikulation neben anderen Unterlagen, wie Personalausweis, Passfoto oder Abiturzeugnis, auch ein Krankenversicherungsnachweis notwendig ist. Diese spezielle Bescheinigung wird von den gesetzlichen Krankenkassen herausgegeben.

Studienanfänger, die noch nicht 25 Jahre alt sind, sind meistens über die Krankenkasse ihrer Eltern kostenlos mitversichert. Studierende, die älter als 25 Jahre sind, müssen sich in der Regel jedoch selbst versichern. Es sei denn, sie haben einen Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet - dann verlängert sich die Familienversicherung um genau diesen Zeitraum. Studenten, die das 14. Fachsemester bzw. das 30. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Regel nur freiwillig versichern.

Der Beitrag für versicherungspflichtige Studenten zur Kranken- und Pflegeversicherung ist bei allen Kassen gleich, da er gesetzlich festgelegt wird. Zum kommenden Wintersemester wurde der Beitrag nach zwei Jahren erstmals wieder leicht angehoben. Pflichtversicherte Studenten müssen nun monatlich 49,40 Euro (vorher 47,53 Euro) für ihre Krankenversicherung zahlen. Hinzu kommen 7,92 Euro für die Pflegeversicherung (unverändert). Wer mindestens 23 Jahre alt ist und kinderlos, muss in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 1,17 Euro (insgesamt 9,09 Euro) bezahlen. BaföG-geförderte Studenten können einen Beitragszuschuss erhalten.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de