Teilen ohne Risiko
Dienstag, 28. August 2007, 10:55 Uhr
Nordhausen (nnz). Das Teilen von Tabletten ist in Deutschland eine gängige Praxis: Etwa ein Viertel aller Tabletten werden einer Studie zufolge bei ambulant behandelten Patienten vor der Einnahme geteilt. Doch es gibt dabei auch Risiken...
Mit einer Teilung kann die Dosierung eines Arzneimittels individuell an den Patienten angepasst werden. Vor allem bei älteren Menschen und kleinen Kindern kann das sinnvoll sein. Doch das ist nicht immer der Grund für das Teilen der Arzneimittel. Ökonomische Aspekte stehen weitaus häufiger im Vordergrund. Für Patienten kann es auf Grund der Zuzahlungsregel preisgünstiger sein, ein höher dosiertes Medikament zu kaufen und die Tabletten zu teilen. Besonders häufig werden Präparate zur Herz-Kreislauf-Therapie, Blutverdünnung und Senkung des Cholesteringehalts geteilt.
Allerdings wissen Arzt oder Patient oft nicht, ob die verordnete Tablette überhaupt geteilt werden kann. "Einige Tabletten sind komplex aufgebaut. So haben manche einen speziellen Überzug, der dafür sorgt, dass der Wirkstoff erst nach und nach freigesetzt wird." erläutert der Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen, Ronald Schreiber. Vor allem bei chronischen Erkrankungen spielen solche Arzneiformen eine Rolle. Andere Wirkstoffe müssen beispielsweise vor der aggressiven Magensäure geschützt werden. Die Tabletten sind deshalb mit einer besonderen Schutzschicht überzogen, die sich erst nach dem Verlassen des Magens auflöst.
"Diese Arzneiformen dürfen auf gar keinen Fall geteilt werden," warnt der Kammerpräsident. "Ist bei solchen Präparaten die Schutzschicht beschädigt, kann es nach der Einnahme zu gefährlichen Unter- oder Überdosierungen kommen." Ein weiteres Problem ist, dass Tabletten trotz Bruchkerbe selten in zwei gleich große Hälften geteilt werden können. Zwar gibt es spezielle Tablettenteiler, aber selbst dann ist nicht garantiert, dass die Tablette exakt geteilt wird. Häufig benutzen Patienten die Finger oder ein Küchenmesser. Älteren Personen fehlt dazu oft die entsprechende Fingerfertigkeit. Ob der gewünschte therapeutische Effekt bei der Einnahme geteilter Tabletten erreicht wird, wird zudem viel zu selten kontrolliert.
Nicht immer ist auf der Packung oder aus der Packungsbeilage ersichtlich, ob eine Tablette geteilt werden darf oder eben nicht. "Der Apotheker ist für diesen Fall der ideale Ansprechpartner. Durch seine spezielle Ausbildung kann er beurteilen, ob die Teilung der Tablette ein gesundheitliches Risiko für den Patienten birgt und dann den Patienten und den behandelnden Arzt darüber informieren," sagt Schreiber.
Autor: nnzMit einer Teilung kann die Dosierung eines Arzneimittels individuell an den Patienten angepasst werden. Vor allem bei älteren Menschen und kleinen Kindern kann das sinnvoll sein. Doch das ist nicht immer der Grund für das Teilen der Arzneimittel. Ökonomische Aspekte stehen weitaus häufiger im Vordergrund. Für Patienten kann es auf Grund der Zuzahlungsregel preisgünstiger sein, ein höher dosiertes Medikament zu kaufen und die Tabletten zu teilen. Besonders häufig werden Präparate zur Herz-Kreislauf-Therapie, Blutverdünnung und Senkung des Cholesteringehalts geteilt.
Allerdings wissen Arzt oder Patient oft nicht, ob die verordnete Tablette überhaupt geteilt werden kann. "Einige Tabletten sind komplex aufgebaut. So haben manche einen speziellen Überzug, der dafür sorgt, dass der Wirkstoff erst nach und nach freigesetzt wird." erläutert der Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen, Ronald Schreiber. Vor allem bei chronischen Erkrankungen spielen solche Arzneiformen eine Rolle. Andere Wirkstoffe müssen beispielsweise vor der aggressiven Magensäure geschützt werden. Die Tabletten sind deshalb mit einer besonderen Schutzschicht überzogen, die sich erst nach dem Verlassen des Magens auflöst.
"Diese Arzneiformen dürfen auf gar keinen Fall geteilt werden," warnt der Kammerpräsident. "Ist bei solchen Präparaten die Schutzschicht beschädigt, kann es nach der Einnahme zu gefährlichen Unter- oder Überdosierungen kommen." Ein weiteres Problem ist, dass Tabletten trotz Bruchkerbe selten in zwei gleich große Hälften geteilt werden können. Zwar gibt es spezielle Tablettenteiler, aber selbst dann ist nicht garantiert, dass die Tablette exakt geteilt wird. Häufig benutzen Patienten die Finger oder ein Küchenmesser. Älteren Personen fehlt dazu oft die entsprechende Fingerfertigkeit. Ob der gewünschte therapeutische Effekt bei der Einnahme geteilter Tabletten erreicht wird, wird zudem viel zu selten kontrolliert.
Nicht immer ist auf der Packung oder aus der Packungsbeilage ersichtlich, ob eine Tablette geteilt werden darf oder eben nicht. "Der Apotheker ist für diesen Fall der ideale Ansprechpartner. Durch seine spezielle Ausbildung kann er beurteilen, ob die Teilung der Tablette ein gesundheitliches Risiko für den Patienten birgt und dann den Patienten und den behandelnden Arzt darüber informieren," sagt Schreiber.
